Peter Sagan und sein Team hofften vergeblich auf eine Aufhebung des Urteils durch den CAS.

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Lausanne – Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den Eilantrag des deutschen Radrennstalles Bora auf die Aufhebung des Ausschlusses von Peter Sagan aus der Tour de France am Donnerstag zurückgewiesen. Die Disqualifikation von Sagan bleibe damit aufrecht, so der CAS in einer kurzen Pressemitteilung.

Der Weltmeister war am Dienstag nach einem Ellbogenrempler gegen Mark Cavendish im Zielsprint der vierten Etappe von der Rennjury aus der Tour ausgeschlossen worden. (APA, 6.7.2017)