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Wer vor seiner Webcam strippt, kann gegen ein Arbeitsverbot verstoßen

Foto: AP/Hong

Eine in die Schlagzeilen geratene Webcam-Erotikdarstellerin soll für den Verstoß gegen ein gerichtlich verhängtes Arbeitsverbot in seiner Wohnung zahlen. Das Landratsamt Mühldorf am Inn will wegen Missachtung einer behördlichen Auflage nun ein bereits zuvor festgesetztes Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro eintreiben.

Zwangsgeld könnte noch höher ausfallen

Für den Fall eines weiteren Verstoßes wurde gar ein neues Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht, wie eine Sprecherin am Montag mitteilte. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts München vom vergangenen Herbst darf sich die junge Frau aus dem oberbayerischen Ampfing in ihrem Zuhause nicht mehr gegen Bezahlung vor der Internet-Kamera ausziehen. Sie übe diese Tätigkeit dort "in nicht unerheblichem zeitlichen Umfang" gewerbsmäßig aus.

Das Baurecht sehe für das Gebiet aber lediglich eine Wohnnutzung vor, begründete das Gericht. Es gab damit dem Landratsamt recht, das eine von der Frau mit Künstlernamen Natalie Hot beantragte Nutzungsänderung abgelehnt hatte. (APA, 10.7.2017)