In Österreich müssen rund 5,5 Millionen alte Zähler im schwarzen Gehäuse mit der sich drehenden Scheibe im Glasfenster gegen intelligentere Messgeräte getauscht werden, die den Stromverbrauch transparenter machen sollen. Das sieht eine Richtlinie der EU vor.

Christian Fischer

Wien – Noch ist nicht fix, wer wann wo mit einem intelligenten Stromzähler (Smart Meter) beglückt wird. Dass solche Geräte einen Großteil der elektromechanischen Ferraris-Zähler ersetzen werden, steht hingegen fest. Eine EU-Richtlinie schreibt vor, dass spätestens 2020 zumindest 80 Prozent der Haushalte einen smarten Stromzähler haben müssen.

In der Pflicht sind die Netzgesellschaften, die sich mit unterschiedlicher Geschwindigkeit des Themas angenommen haben. Während etwa in Oberösterreich und Vorarlberg ein Großteil der Bevölkerung den neuen Stromzähler schon im Haus hat, sind es in den östlichen und südlichen Bundesländern noch vergleichsweise wenig. Je mehr Menschen jetzt Post von ihrer Netzgesellschaft erhalten, dass der Zählertausch bevorsteht, desto mehr wächst auch die Unsicherheit.

Datenschutz

"Wir bekommen vermehrt Anrufe, die mit datenschutzrechtlichen Fragen zu tun haben", sagte Christoph Klein, Direktor der Arbeiterkammer Wien. Nicht wenige hätten Bedenken wegen eines möglichen Missbrauchs der Daten und würden auch fragen, ob sie etwas gegen die Installierung der neuen Zähler tun könnten.

Der Zählertausch könne nicht verhindert werden, sagte Klein. Wer aber datenschutzrechtliche Bedenken habe, könne verlangen, dass der Smart Meter "dumm gemacht" wird – sprich dass die intelligenten Funktionen abgeschaltet werden. Dann wird der Stromverbrauch nicht mehr viertelstündlich gemessen, gespeichert und einmal täglich an den Netzbetreiber übermittelt, sondern einmal im Monat oder einmal im Jahr.

Weil im Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (Elwog), mit dem die Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie der EU von 2009 in Österreich umgesetzt wird, widersprüchliche Bestimmungen enthalten sind, hat sich die Arbeiterkammer um eine juristische Klärung bemüht.

In Opt-out-Rate einrechnen

Konsumenten hätten grundsätzlich ein Ablehnungsrecht; das stehe aber im Widerspruch zur vorgeschriebenen 95-Prozent-Abdeckung mit Smart Metern, die das Wirtschaftsministerium den Netzbetreibern bis Ende 2019 vorschreibt. Diese haben inzwischen um Fristverlängerung angesucht.

Was, wenn mehr als fünf Prozent der Haushalte ihren Stromverbrauch nicht ununterbrochen beobachtet wissen wollen? Daniel Ennöckl vom Institut für Staats- und Verwaltungsrecht der Universität Wien sieht einen Ausweg. Es müssten auch die Geräte in die Quote miteingerechnet werden, die intelligent sind, aber aus welchen Gründen auch immer nicht scharfgestellt wurden.

Ende 2016 waren österreichweit 520.000 digitale Stromzähler installiert, das entspricht einer Roll-out-Quote von 8,5 Prozent. 1,7 Prozent der Haushalte haben gegen das Scharfmachen intelligenter Funktionen gestimmt. "Die im Gesetz vorgesehene Opt-out-Quote von bis zu fünf Prozent wird nach derzeitigem Stand deutlich unterschritten", sagt E-Control-Vorstand Andreas Eigenbauer.

Im Wirtschaftsministerium geht man ebenfalls davon aus, dass die Opt-out-Rate niedrig bleiben wird. Zur Forderung der E-Wirtschaft auf Fristerstreckung bis 2022 sagte eine Sprecherin: "Wir prüfen gerade, ob und in welcher Form eine Anpassung der Verordnung sinnvoll ist." (Günther Strobl, 12.7.2017)