Wien – Geht es nach dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG), soll sich der Verfassungsgerichtshof bei seiner Prüfung der Lex Bank Austria nur mit dem Überweisungsbetrag beschäftigen, den Unternehmen bei einer Übersiedlung ihrer Mitarbeiter ins staatliche Versicherungssystem zahlen müssen. Die Übersiedlung als solche stellt das BVwG verfassungsrechtlich nicht infrage – das erschließt sich aus seinem 25-seitigen Beschluss.

Wie berichtet wurde das Sozialversicherungsgesetz (ASVG) 2016 rückwirkend geändert, nachdem die Bank Austria (BA) rund 3.000 Mitarbeiter vom eigenen Pensionssystem ins staatliche bugsieren wollte. Der Überweisungsbetrag wurde mit 22,8 Prozent der Berechnungsgrundlage festgeschrieben; die BA wehrte sich und rief den BVwG an.

Der hat den Verfassungsrichtern die Gesetzespassagen, in denen es um den Überweisungsbetrag geht, zur Prüfung vorgelegt – nicht aber jenen Teil der Novelle, durch den die Banker quasi zur staatliche Vollversicherung zugelassen wurden. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kann das von sich aus prüfen – und er sollte das auch tun, findet Gerald Loacker, Sozialsprecher der Neos. Sie hatten gegen die ASVG-Novelle gestimmt und argumentieren, der Wechsel von Mitarbeitern ins staatliche System sei nur möglich, wenn ihr Dienstverhältnis vorher beendet wird. Sie vermuten laut einer Aussendung, dass die Stadt Wien für den Pensionsdeal (der die Gemeindehaftung Wiens vermindert) "interveniert" habe.

Detail am Rande: Partei in dem Verfahren sind auch alle betroffenen Mitarbeiter. Sollte es also zu einer öffentlichen Verhandlung im VfGH kommen, müsste ein größerer Saal gefunden werden: 3.028 Banker haben Parteistellung. (gra, 13.7.2017)