Klagenfurt/Wien – Asylwerber, die in Österreich einen Antrag auf Schutz laufen haben, erhalten die Grundversorgung in einem Bundesland. Dort leben sie entweder in einem organisierten Quartier, etwa einem Flüchtlingsgasthof, oder sie beziehen privat eine Wohnung, wenn sie eine Bleibe finden, die durch den laut Grundversorgungsgesetz dann gewährten Mietzuschuss leistbar ist.

In Wien leben mehr als 60 Prozent der Asylwerber privat, in anderen Bundesländern weit weniger. Dort gelten außerdem zum Teil bis zu einjährige Wartefristen und strenge Auflagen, sodass es etwa im Burgenland keine privat wohnenden Asylwerber gibt.

Doch bisher war das Umziehen in eine eigene Wohnung nirgendwo prinzipiell untersagt. Hier preschte am 5. Juli Kärnten vor. "Privatverzug" gebe es ab sofort nur mehr für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte, informierte die Landesabteilung Flüchtlingswesen und Integration.

Existenzangst bei Betreibern

Anny Knapp vom NGO-Zusammenschluss Asylkoordination lehnt diese Änderung ab. Könnten Asylwerber privat wohnen, so fördere das "nach einer anfänglichen Orientierungsphase" ihre Selbstständigkeit, sagt sie. Für den provisorischen Leiter der Kärntner Flüchtlingsabteilung Udo Puschnig ist das Privatwohnverbot jedoch alternativlos. Derzeit stünden in Kärnten bereits 600 Plätze in organisierten Quartieren leer, Betreiber hätten Existenzängste, schreibt er in einer Mail an den Standard. Doch wegen der "unklaren zukünftigen Entwicklung" wolle man Quartierschließungen vorbeugen. (Irene Brickner, 19.7.2017)