Wien – Der britische Hedgefonds Polygon, ehedem Aktionär der Bank Austria (BA), hat eine Niederlage vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) erlitten. Polygon hatte beantragt, bestimmte prozessuale Bestimmungen zur Schiedsgerichtsbarkeit als verfassungswidrig aufzuheben. Sie widersprächen u. a. dem Recht auf ein faires Verfahren.

Kurz die lange Vorgeschichte: Polygon hat sich spät an der BA beteiligt und seit dem Zwangsausschluss der Minderheitsaktionäre (Squeeze-out) durch die italienische Unicredit 2008 um einen höheren Abfindungspreis gekämpft. In dem Rahmen gab es ein Schiedsgerichtsverfahren, das Polygon verlor. Gegen den Schiedsspruch brachte der Fonds eine Klage beim Handelsgericht (HG) Wien ein; er hat auch behauptet, das Schiedsgericht sei unzuständig gewesen. Das HG wies diese Klage Ende 2016 ab.

Falsches Rechtsmittel

Mit dem Handelsgerichtsurteil, das sich in ihren Augen auf ein verfassungswidriges Gesetz bezog, wanderten die Polygon-Anwälte zum VfGH. Der wies den Parteienantrag am 14. Juni ab, wie sich aus dem Rechtsinformationssystem RIS erschließt. Der VfGH entschied, verkürzt gesagt, die Argumentation Polygons sei nicht schlüssig gewesen. Der Hedgefonds habe eine Bestimmung angefochten, auf die sich das Urteil des Handelsgerichts gar nicht bezogen habe.

Verfassungsrichter Christoph Herbst war übrigens nicht am VfGH-Beschluss beteiligt. Er war zweiter Vorsitzender des Schiedsgerichts Polygon gegen Unicredit gewesen – und daher befangen. (Renate Graber, 18.7.2017)