Wien – Zum zweiten Mal innerhalb eines halben Jahres hat Frau S. mit einem Schöffensenat unter Vorsitz von Christoph Bauer zu tun. Zum zweiten Mal als mutmaßliches Vergewaltigungsopfer. Anfang Februar wurde ein Afghane nicht rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren verurteilt, da er im April 2016 versucht haben soll, sich an der 23-Jährigen zu vergehen. Nun sitzt Hashmat S. hier, 32 Jahre alt, ebenso Afghane, der die Studentin am 14. Jänner 2017 vergewaltigt haben soll, als sie betrunken oder betäubt gewesen ist.

Monika Ohmann, die Privatbeteiligtenvertreterin von Frau S., wiederholt in ihren Eröffnungsworten die Einschätzung vom Februar. Ihre Mandantin sei "eine junge, sehr naive Frau". Allerdings: "Nur weil eine junge Frau mit jemandem etwas trinken geht, ist das kein Freibrief, sie zu vergewaltigen."

Viel Vertrauen in Fremde

Denn tatsächlich scheint die junge Frau ein grenzenloses Vertrauen in ihre Mitmenschen zu haben, gleichen sich doch beide Vorfälle. Im April 2016 wurde sie gegen Mitternacht auf der Straße von einem Mann angesprochen, man plauderte, ging gemeinsam an den Donaukanal. Er sei zudringlich geworden, erzählte S. im Februar dem Gericht, sei ihr nach Hause gefolgt und habe versucht, im Stiegenhaus über sie herzufallen.

Im aktuellen Fall geschah die erste Kontaktaufnahme gegen 22 Uhr beim Schottenring in der Inneren Stadt. Das gibt auch der Angeklagte S. zu. "Ich habe sie dort zufällig kennengelernt, sie sagte, sie hat bis sechs Uhr Zeit", erzählt er dem Senat. "Ich wollte eigentlich in ein Lokal gehen, sie aber in einen Park. Wir haben dann Wodka und Orangensaft gekauft und sind zu einem Freund in Favoriten gefahren."

"Wollte immer auf ex trinken"

Die Stimmung soll gut gewesen sein: "Wir haben getrunken, getanzt und uns geküsst." Die Frau habe ziemlich viel getrunken, präzisiert S. noch: "Sie wollte immer auf ex trinken. Ich habe dann immer Orangensaft nachgeschüttet." Als der Wohnungsbesitzer Zigaretten und Essen holen gegangen sei, habe man einvernehmlich miteinander geschlafen.

"Danach hat sie einen Joint geraucht, der herumgelegen ist. Da ist ihr schlecht geworden, und sie hat sich übergeben." Der Wohnungsbesitzer habe das nicht goutiert, also sei das Paar an die frische Luft gegangen, nachdem der Angeklagte das Erbrochene beseitigt habe. "Sie war schon sehr betrunken, also habe ich mir gedacht, zehn Minuten entfernt wohnt ein Bekannter, da können wir schlafen."

S. schleppte die Frau also zu diesem zweiten Bekannten mit. "Ich habe den Wecker auf sechs Uhr gestellt, leider war mein Akku leer, und wir sind erst nach neun Uhr aufgewacht." Seine Begleitung habe dann mit ihrer Mutter telefoniert, man habe noch ein gemeinsames Foto gemacht, dann sei sie gegangen.

"Ich habe immer Pech"

Vorsitzender Bauer hört sich die Geschichte des Angeklagten zunächst ruhig an. Dann wird er bissig. "Passiert Ihnen das öfters? Also dass es zu Unregelmäßigkeiten kommt, wenn Sie mit einer Frau in einer Wohnung sind?", fragt er. Die Antwort: "Ich weiß, es klingt seltsam. Aber ich habe immer Pech. Ich habe neun Geschwister, die alle etwas erreicht haben. Ich habe meine Eltern seit 17 Jahren nicht mehr gesehen, und jetzt habe ich nicht einmal eine Arbeitserlaubnis."

S. hat nämlich seinen Status als subsidiär Schutzberechtigter verloren. Das liegt an drei Vorstrafen: Im Jahr 2009 wurde er zunächst wegen Diebstahls verurteilt. Im Mai 2009 dann wegen Vergewaltigung zu zweieinhalb Jahren. Weil er eine Frau in seiner Wohnung betrunken gemacht und sich an ihr vergangen hatte, was er auch heute noch abstreitet. In zwei weiteren Fällen erfolgte damals ein Freispruch.

Derzeit sitzt er im Gefängnis, da er im vergangenen Sommer wegen Nötigung, Sachbeschädigung und Körperverletzung verurteilt worden ist. "Das hört sich jetzt nicht so dramatisch an, aber wenn man sich den Akt durchliest, bekommt man auch ein Déjà-vu", merkt Bauer an. Denn es ging um zwei junge Frauen, mit denen S. in einer Wohnung war und mit denen er Sex haben wollte. Als diese das ablehnten, sei er wütend und handgreiflich geworden und habe ein Handy zerstört, zitiert Bauer aus dem Urteil.

"Zwei sehr böse Mädchen"

"So was passiert Ihnen relativ häufig, kommt mir vor", merkt der Vorsitzende daher an. "Das waren zwei sehr böse Mädchen", beginnt der Angeklagte, wird von Bauer aber unterbrochen. "Fällt Ihnen das nicht selbst auf? Jedes Mal, wenn Sie mit jemandem Sex haben, endet das hier." – "Ich weiß, ich habe wirklich viel Pech in meinem Leben", bedauert der durchaus eloquente Angeklagte.

Ist er also ein gefährlicher Serientäter? Oder hat die Studentin ein psychisches Problem, wie Verteidiger Oliver Ertl vermutet? "Es wäre plausibel, dass ihre Erinnerung überlagert worden ist durch den Vorfall im Jahr 2016", argumentiert er. "Das ist keine Unterstellung einer Falschaussage, aber sie nimmt Psychopharmaka, da ist auch die Frage, welche Nebenwirkungen diese in Kombination mit Alkohol und Cannabis haben."

Der Senat nimmt diese Fragen offenbar nicht auf die leichte Schulter und vernimmt Frau S. unter Ausschluss der Öffentlichkeit zwei Stunden, also ungewöhnlich lange. Bauer unterbreitet dem Angeklagten danach zusammenfassend die Geschichte der Zeugin. Sie sei freiwillig in die erste Wohnung gegangen, habe getrunken und, wie sie glaubt, eine Zigarette geraucht, dann setze der Filmriss ein.

Nur bruchstückhafte Erinnerung

Erinnern könne sie sich, im eigenen Erbrochenen aufgewacht zu sein, während S. sie penetrierte. "Sie sei zu schwach gewesen, um sich zu wehren, hat sie gesagt, habe aber klar gesagt, dass Sie aufhören sollen", rekapituliert der Vorsitzende. Auch der Mitbewohner soll dabei zugesehen haben, was dieser wiederum bestreitet. An den Weg in die zweite Wohnung kann sie sich kaum erinnern, auch dort soll S. immer wieder versucht haben, mit ihr Sex zu haben.

Die Studentin soll außerdem ein therapeutisch behandeltes Problem damit haben, Nein sagen zu können. Ein weiterer Punkt der Aussage führt schließlich zur Vertagung auf den 7. August. Bauer will die Polizistin hören, die die Frau am 14. Jänner als Zeugin befragt hat. Laut Darstellung der Studentin habe sie bei der Schilderung immer wieder Weinkrämpfe bekommen, daher könnten Ungenauigkeiten im Protokoll entstanden sein. Einen Aktenvermerk über diese schlechte Verfassung gibt es nicht.

"Es geht nicht um einen Zweifel daran, dass sie es so empfunden hat. Sondern um die Frage, wie ihre Emotionen außen ankommen", begründet der Vorsitzende seine Entscheidung. Auch die Mutter der jungen Frau wird auf Antrag des Verteidigers einvernommen werden. Der Jurist hat nämlich deren Zeugeneinvernahme gefunden, die aus unerfindlichen Gründen nicht bei den Akten ist. Laut dieser habe die Tochter ihr nicht direkt von einer Vergewaltigung erzählt. Das sei nur eine Schlussfolgerung gewesen, "da sie Schmerzen im Bauch hatte und der Angeklagte es ihr gesagt hat". (Michael Möseneder, 19.7.2017)