Wien – Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft (StA) Klagenfurt zum Motorbootunfall auf dem Wörthersee gehen weiter. Bei dem Unglück war am 2. Juni ein Kremser Bauunternehmer ums Leben gekommen – der Lenker des Motorboots, ein früherer ORF-Manager, war alkoholisiert gewesen. Gegen ihn ermittelt die Kärntner Justiz wegen des Verdachts auf grob fahrlässige Tötung. Der zweite Beschuldigte ist ein Freund des Bootseigentümers, eines Kärntner Eventveranstalters, der als dessen Vertreter an Bord war. Er hat das Boot zunächst gelenkt, heißt es, und das Steuer dann übergeben. Ihm wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Die beiden anderen Mitfahrer, die an Bord waren, konnten zunächst nicht einvernommen werden, sie standen unter Schock. In der ersten Juliwoche haben die beiden Oberösterreicher als Zeugen vor dem Landeskriminalamt ausgesagt. Zudem wurden andere Zeugen vernommen, die das Geschehen aus der Entfernung verfolgt haben. Die Schilderungen der Beschuldigten und Zeugen gehen freilich auseinander.

Unterschiedliche Wahrnehmungen

Der Unfalllenker behauptet dem Vernehmen nach, das spätere Opfer habe ihm vor dem Unglück ins Lenkrad gegriffen – das allerdings bestreitet der zweite Beschuldigte. Und: Der Bootslenker, der 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte, sagt aus, auch er selbst sei bei dem Unfall ins Wasser gefallen – also nicht nur das Opfer. Auch dazu gibt es laut Wohlinformierten unterschiedliche Wahrnehmungen: Nur ein Zeuge soll behaupten, dass er zwei Personen im Wasser gesehen habe.

Die StA Klagenfurt wartet noch auf den Obduktionsbericht, die Anwälte der Beschuldigten geben keine Stellungnahmen ab. Die Gemeinde Maria Wörth hat die Bergekosten (10.000 Euro) der Verlassenschaft des Kremser Opfers verrechnet. (Renate Graber, 21.7.2017)