Nun also die Causa Post-Privatisierung. Die Justiz erhebt keine Anklage gegen Karl-Heinz Grasser. Zuvor waren bereits andere Verfahren eingestellt worden. Etwa die sogenannte Causa Novomatic, bei der im Raum stand, der Ex-Finanzminister habe sich schmieren lassen, um das heimische Glücksspielgesetz zu liberalisieren. Vorerst wird es also nur rund um die Privatisierung der Bundeswohnungen (Buwog) und die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower zu Anklagen gegen Grasser und 15 weitere Beschuldigte kommen.

Für viele Kritiker steht jedenfalls längst fest: Die Mächtigen werden gerne verschont. So einfach ist die Geschichte aber nicht. Eine verheerende Optik – Grasser beteiligte sich nach seinem Ausstieg aus der Politik an einer Gesellschaft, bei der zuvor Provisionen aus der Post-Privatisierung landeten – reicht noch nicht für eine Anklage. Gibt es keine Beweise, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Verurteilung führen, muss ein Verfahren eingestellt werden.

Auch wenn viele Bürger ein anderes Gefühl haben: Unser Justizsystem funktioniert im Großen und Ganzen gut. Österreich ist keine Bananenrepublik. Es mag frustrieren, dass jahrelang ermittelt wird und am Ende nichts rauskommt. Deshalb sind diese Verfahren aber nicht umsonst. Auch die Einstellung nach umfassender Prüfung eines Sachverhalts ist für eine Gesellschaft von Wert – auch wenn die Beschuldigten das anders sehen werden.(Günther Oswald, 21.7.2017)