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Wasser auf die Mühlen der verbliebenen BWT-Streubesitzaktionäre: Der OGH hat den ursprünglichen Plänen des Wasseraufbereiters für den Börsenrückzug einen Riegel vorgeschoben.


Foto: dpa-Zentralbild / Jens Büttner

Wien – Etappensieg für die streitbaren Kleinaktionäre des Wasseraufbereiters BWT: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Mondseer Unternehmen mit seinem Plan, den Streubesitz hinauszudrängen, indem die börsennotierte BWT AG auf die von BWT bzw. ihren Kernaktionären rund um BWT-Gründer Andreas Weißenbacher kontrollierte, eigens dafür gegründete nichtbörsennotierte Fiba GmbH verschmolzen wird, kalt abblitzen lassen.

"Die Mehrheitsbeschlussfassung betreffend die Verschmelzung der beklagten BWT AG auf die Holding Fiba Beteiligungs- und Anlage GmbH erfolgte rechtsmissbräuchlich", schreiben die Höchstrichter in dem am Freitagnachmittag zugestellten Spruch, der dem STANDARD vorliegt. Sie verweisen dabei auf das Urteil des Erstgerichts, wonach die BWT-Aktien des Streubesitzes nach der Verschmelzung und dem angestrebten Börsenrückzug (Delisting) de facto nicht mehr handelbar wären, weil die marktmäßige Preisbildung massiv eingeschränkt würde.

"Diese Gestaltung ist klar unzulässig", sagt Rechtsanwalt Ingo Kapsch von der Kanzlei Hochedlinger Luschin Marenzi Kapsch, die eine deutsche BWT-Aktionärsgruppe vertritt. Die von BWT behaupteten Wettbewerbsnachteile durch die Börsennotierung wie auch die Kostenbelastung durch Publizitätspflichten und Roadshows würdigte der OGH nicht. Sollten solche tatsächlich bestehen, wären diese bereits beim Börsengang absehbar gewesen. Einen Verlust der Beteiligungswerte aufseiten der Klägerinnen vermögen die Handlungsmotive aufseiten der Beklagten nicht zu rechtfertigen, so der OGH.

Etappensieg für Streubesitz

Gewonnen haben die inzwischen auf einen Anteil von 7,25 Prozent geschrumpften Streubesitzaktionäre die Schlacht gegen ihre Enteignung damit allerdings noch nicht. Sie geht in der Hauptversammlung am 14. August weiter. Da will die die BWT beherrschende Aktionärsgruppe WAB rund um BWT-Chef Weißenbacher den Squeeze-out, also den Gesellschafterausschluss der verbliebenen Anleger, durchziehen. Sie bietet dem Streubesitz allerdings nicht 23 Euro wie beim freiwilligen Übernahmeangebot im November 2016, mit dem Weißenbachers WAB-Stiftung und ihr eigens für die BWT-Übernahme gegründeter Ableger Fiba über die 90-Prozent-Schwelle gekommen waren. Angeboten werden nun nur mehr 16,51 Euro je Aktie, das ist weniger als beim ersten Übernahmeangebot, das mangels Prämie gescheitert war.

Squeeze-out weiter geplant

Der aktuelle Plan, das Unternehmen mittels Squeeze-out von der Börse zu nehmen, werde durch das OGH-Urteil nicht beeinflusst, bekräftigte BWT-Vorstandsmitglied Gerhard Speigner via Austria Presse Agentur die Position der Hauptaktionäre vor der Hauptversammlung.

Die grundsätzliche Frage, ob ein unechtes bzw. kaltes Delisting vorlag, das nach österreichischem Recht verpönt ist, hat der OGH gar nicht mehr behandelt. Die Position der rebellischen Anleger, die 7,25 Prozent der BWT-Aktien halten, ist durch den OGH-Spruch dennoch gestärkt. Anders als bei einem kalten Delisting können sie nun gegen eine zu geringe Barabfindung mittels Überprüfungsverfahren gerichtlich vorgehen. (Luise Ungerboeck, 24.7.2017)