Oft fehlt in alten Häusern der Platz für Fahrräder und Kinderwägen.

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Die Gänge von Wohnhäusern werden von den Bewohnern oft auf vielfältige Weise genutzt: Vor den Wohnungstüren werden Schuhe ab- und Pflanzen aufgestellt sowie Fahrräder und Kinderwägen geparkt – oft sehr zum Missfallen von Hausverwaltungen und Eigentümern.

Denn das Gesetz will, dass die Gänge freibleiben, um im Fall eines Feuers die Fluchtwege freizuhalten und verstärkte Rauchentwicklung zu vermeiden. Geregelt ist das im Wiener Feuerpolizeigesetz, aber auch in der ÖNORM B1300 werden den Eigentümern und der Hausverwaltung Sorgfaltspflichten auferlegt.

"Wir bemerken, dass Hausverwaltungen immer genauer hinschauen", sagt Elke Hanel-Torsch von der Mietervereinigung: "Ich vermute, dass der Hochhausbrand in London manche Vermieter aufgeschreckt hat." Die Mieter hingegen nicht, wie Gregor Zimmel von der all-in-one-Gebäudeverwaltung klagt: "Wir hören immer: 'Da passiert eh nix', wenn wir die Mieter darauf hinweisen, dass sie nichts in den Gängen lagern dürfen."

Herd und Kühlschrank

Laut Zimmel gibt es besonders bei der Frage, ob Schuhe am Gang oder in der Wohnung gelagert werden, große kulturelle Unterschiede. Ein sehr viel größeres Gefahrenpotenzial sind aber wohl Fahrräder, Kinderwägen und sperrige Gegenstände wie alte Herde, Kühlschränke oder sogar Autoreifen, die auf Allgemeinflächen abgestellt werden. "Da steckt mitunter auch die Überlegung dahinter, dass die Entsorgung so dem einzelnen Mieter am Ende billiger kommt", sagt Zimmel.

Denn die Kosten einer Entrümpelung werden einzelnen Bewohnern nur dann verrechnet, wenn klar ist, wem die Gegenstände am Gang überhaupt gehören. Andernfalls wird die Rechnung – sie kann laut Zimmel zwischen 150 und 1500 Euro liegen – aufgeteilt und über die Betriebskosten allen Bewohnern präsentiert.

Ist eine Entrümpelung geplant, müssten die Bewohner rechtzeitig darüber informiert werden, betont Zimmel, nämlich durch Aushänge an mehreren Punkten im Haus, aber auch durch Briefe an alle Bewohner und E-Mails. Nach dem Ablaufen einer mehrwöchigen Frist räumt ein Entrümpelungsunternehmen alles, was in der Zwischenzeit nicht entfernt wurde, weg – "wertvollere" Gegenstände würden aber einige Tage aufbewahrt, "falls ein Entrüstungssturm losgeht", so Zimmel.

Fahrräder bei Entrümpelungsfirma

Auf diese Pflicht weist auch Mieterschützerin Hanel-Torsch hin. In letzter Zeit würden sich häufiger Mieter an die Mietervereinigung wenden, deren Fahrräder bei einer Entrümpelung mitgenommen wurden, sagt Hanel-Torsch. Entrümpelungsfirmen dürften diese Gegenstände nicht sofort entsorgen, sondern müssten sie für einen gewissen Zeitraum lagern, damit Mieter diese gegen einen gewissen Betrag auslösen können: "Vor kurzem erst hatten wir einen Fall, wo die Bewohner ihre Fahrräder dann um 50 Euro pro Fahrrad abholen konnten."

Im Vorfeld der Entrümpelung werde fotografisch dokumentiert, was weggeräumt wird, um nachträgliche Diskussionen zu vermeiden, erzählt Zimmel. Er räumt aber ein, dass sich eine Hausverwaltung bei einer Entrümpelung in einem Graubereich bewegt: "Rechtlich ist das Wegräumen heikel, weil die Verwaltung das in der Regel ohne behördlichen Auftrag macht." Andererseits würde aber die Hausverwaltung dafür verantwortlich gemacht, wenn ein Feuer ausbricht und die Fluchtwege blockiert sind: "Und in Wien brennt es gar nicht so selten." Im "überwiegenden Fall" würde die Entrümpelung aber am Ende auf die Zustimmung der Mieter stoßen.

Bei einer feuerpolizeilichen Überprüfung könnte der Verursacher bei vollgeräumten Gängen mit einer Verwaltungsstrafe von bis zu 21.000 Euro zur Kasse gebeten werden. "Faktisch haben wir aber noch nie eine derartige Überprüfung gehabt, und ich habe auch noch nie davon gehört, dass jemand eine solche Strafe bekommen hätte", sagt Zimmel.

Zustimmung der Mieter

Wenn in einem Haus tatsächlich ein Platzbedarf für Kinderwägen und Fahrräder bestehe, dann arbeite man an einer Lösung, etwa indem alte Hausbesorgerwohnungen und Innenhöfe umfunktioniert werden. "Aber wenn man Schuhe und Müll vor der Tür lagert, dann hat das mit mangelndem Gemeinschaftssinn eines Bewohners zu tun", sagt Zimmel.

Unbelehrbare Mieter, die wiederholt vor der Wohnungstür Gegenstände lagern, müssen laut Einschätzung von Zimmel aber wohl eher nicht befürchten, dass ihr Vermieter mit einer Kündigung wegen unleidlichem Verhalten durchkommt – dafür sei die österreichische Judikatur zum Mietrecht "zu mieterfreundlich". (Franziska Zoidl, 6.8.2017)