Kämpfer, die der Hamas loyal sind, nahmen am Mittwoch an einer Parade in in Gaza-Stadt teil.

Foto: APA/AFP/MAHMUD HAMS

Luxemburg/Gaza – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU ihre Strafmaßnahmen gegen die radikalislamische Hamas aufrechterhalten kann. Ein vorangegangenes Urteil, in dem das untergeordnete EU-Gericht das Einfrieren von Geldern für nichtig erklärt hatte, sei hinfällig, befanden die Richter am Mittwoch.

Das EU-Gericht muss sich nun erneut mit der Sache befassen. Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren. Die Gruppe, die seit 2007 den Gazastreifen beherrscht, hatte nicht gegen die ursprüngliche Einstufung geklagt, jedoch gegen Beschlüsse, mit der ihre Einstufung verlängert worden war.

Die Luxemburger Richter befanden nun, dass die EU lediglich die ursprüngliche Entscheidung 2001 auf Beschlüsse zuständiger Behörden stützen müsse, für die Verlängerung reichten wie geschehen Informationen aus der Presse und dem Internet. Dies hatte das EU-Gericht zuvor angezweifelt.

Hamas-Sprecher Fauzi Barhum sagte, die Organisation berate über die Entscheidung. Auch das israelische Außenministerium wollte das Urteil prüfen.

Sri Lankas Tigers of Tamil zu Unrecht auf der Liste

Die Tamilenorganisation Liberation Tigers of Tamil Eelam (LTTE) in Sri Lanka stand dem EuGH zufolge hingegen zuletzt zu Unrecht auf der EU-Terrorliste. Die EU-Staaten begründeten demnach nicht ausreichend, weshalb sie nach der militärischen Niederlage der LTTE gegen die Regierung im Jahr 2009 davon ausgingen, dass die Organisation weitere Anschläge verüben würde. Das Einfrieren von Geldern zwischen 2011 und 2015 sei demnach nichtig. (APA, red, 26.7.2017)