Es ist eine richtungsweisende Entscheidung, und es ist eine Ohrfeige für die Grünen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart stellt den Schutz von Leben und Gesundheit vor den Schutz des Eigentums von Dieselfahrern und die freie Verfügbarkeit über deren Gefährt. Das ist umso bemerkenswerter, als es sich bei Stuttgart nicht um irgendeine Stadt handelt. Dort steht nicht nur die Daimler-Zentrale; im nahen Zuffenhausen wird auch der Porsche zusammengeschraubt. In kaum einer anderen Region ist der Einfluss der Autolobby stärker als in Baden-Württemberg, wo mit Bosch auch einer der wichtigsten Zulieferkonzerne sitzt.

Seit mehr als sechs Jahren stellen die Grünen mit Winfried Kretschmann dort den Ministerpräsidenten. Alles, nur keine Verbote, lautete die Devise der grün-schwarzen Regierung des "Autolandes" Baden-Württemberg bisher. Unter Verweis auf gefährdete Arbeitsplätze und die Vielzahl betroffener Autofahrer haben die Lobbyisten ihnen offenbar erfolgreich ins Ohr gesetzt, sie sollten auf Zeit spielen. Mit einer in Ausarbeitung befindlichen Software könnten bessere Resultate erzielt werden als mit Fahrverboten.

Das Gericht aber hat offenbar genug von Versprechungen dieser Art und zwingt die Landesregierung, endlich Farbe zu bekennen. Das ist dringend nötig. Ein Fahrverbot ab Jänner 2018, wie vom Gericht urgiert, scheint zwar unrealistisch, weil das Land wohl in Berufung gehen wird. Ein Schuss vor die Räder, der aufweckt, ist es allemal. (Günther Strobl, 28.7.2017)