Befristete Sparbücher dürfen nicht ohne einen wichtigen Grund gekündigt werden.

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Wien – Im Zuge der Übernahme durch die BAWAG hat die Immo-Bank befristete Sparbücher gekündigt. Sie berief sich dabei auf eine Klausel, wonach die Bank das Recht habe, Sparbücher mit einmonatiger Frist ohne wichtigen Grund zu kündigen. Diese Klausel sei für befristete Sparbücher aber für den Kunden überraschend, gröblich benachteiligend und damit unzulässig, entschied das Handelsgericht Wien laut VKI.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums gegen vier Klauseln der Immo-Bank geklagt und in allen vier Fällen recht bekommen. Das Urteil (HG Wien 17.7.2017, 43 Cg 16/17a) ist noch nicht rechtskräftig, schreibt der VKI. "Die BAWAG P.S.K. nimmt dieses erstinstanzliche Urteil fürs Erste zur Kenntnis. Derzeit wird noch geprüft, ob gegen dieses Urteil Berufung eingelegt wird", hieß es auf APA-Anfrage von der Bank.

Keine Kündigung ohne wichtigen Grund

Befristete Sparbücher können nicht ohne wichtigen Grund gekündigt werden, entschied das Gericht laut VKI. Sparer müssten nicht damit rechnen, dass die Bank ein Kündigungsrecht ohne wichtigen Grund hat. Außerdem war es nicht zulässig, dass die Kündigung durch Schalteraushang oder Anzeige in der Wiener Zeitung ausgesprochen werden konnte. Es sei einem Durchschnittskunden nicht zumutbar, sich über das Amtsblatt über wichtige Ankündigungen am Laufenden zu halten. Auch der Schalteraushang stelle keine ausreichende Sicherheit dar, dass die Information dem Kunden zugegangen ist. (APA, 31.7.2017)