Mittlerweile haben sich mit Unterstützung des VKI dem Strafverfahren rund 4.500 Privatbeteiligte angeschlossen, die sich von VW wegen der Betrugssoftware geschädigt fühlen.

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Wien – Seit im Herbst 2015 der Abgasskandal bei VW-Dieselfahrzeugen aufgeflogen ist, kämpfen Konsumentenschützer für das Recht der Autokäufer. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Juli 2016 eine Strafanzeige gegen die Volkswagen AG bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. Dann hießt es erst einmal: warten.

Aufgrund der langen Untätigkeit der WKStA reichte der VKI Beschwerde bei der Oberstaatsanwaltschaft ein. Diese zeigt nun anscheinend Wirkung. Denn die WKStA führte das Strafverfahren – trotz eindeutiger Verdachtslage – nur gegen "unbekannte Täter". Das hat sich geändert: Jetzt wird ein Ermittlungsverfahren gegen die VW AG nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz geführt.

Das hat unter anderem zur Folge, dass angemeldete Schadenersatzansprüche der am Strafverfahren beteiligten Geschädigten nicht verjähren können. "Damit ist die sich aufdrängende Strategie von VW durchkreuzt, dass durch Zeitablauf Ansprüche verjähren", sagt Ulrike Wolf, Leiterin der Abteilung Sammelaktionen im Bereich Recht des VKI.

Tausende Betroffene

Mittlerweile haben sich mit Unterstützung des VKI rund 4.500 Teilnehmer dem Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen, die sich von VW wegen der Betrugssoftware geschädigt fühlen.

Der VKI nimmt mit Erleichterung zur Kenntnis, dass die Strafverfolgungsbehörde die Ermittlung nun ausgeweitet hat, heißt es in einer Aussendung. Im Fokus steht die Volkswagen AG selbst, weiters auch die Robert Bosch GmbH und der ehemalige VW-Vorstand Martin Winterkorn. (bpf, 1.8.2017)