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Eine Person kam am Freitag bei dem Attentat ums Leben. Ahmad A. wurde festgenommen.

Foto: REUTERS/Morris Mac Matzen

Ahmad A., der am Freitag in einem Supermarkt in Hamburg mit einem Messer eine Person getötet und mehrere verletzt hat, hätte nach Norwegen ausgewiesen werden können, berichtet "Spiegel Online" am Dienstag. Der 26-Jährige hätte demnach bereits kurz nach seiner Einreise nach Deutschland im Frühjahr 2015 nach Norwegen abgeschoben werden können, weil er dort bereits erfolglos einen Asylantrag gestellt hatte. Nach Regeln des Dublin-Systems, dem sich auch Norwegen unterworfen hat, wäre das Land für ihn verantwortlich gewesen.

Dem Bericht zufolge nahm im Frühjahr 2015 das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Fingerabdrücke von A. und stellte bei einem Abgleich fest, dass er bereits in der Dublin-Datenbank in Norwegen eingetragen war. Allerdings stellte die Behörde ein Rücknahmeansuchen an Norwegen einen Tag zu spät – Deutschland verpasste die Frist, und Norwegen weigerte sich, den Mann zurückzunehmen, womit die deutschen Behörden für ihn zuständig wurden.

Asylantrag abgelehnt

Der Behördenweg verzögerte sich weiter, im November 2016 wurde sein Asylantrag schließlich auch in Deutschland abgelehnt. Eine Abschiebung nach Palästina scheiterte allerdings daran, das A. keinen Pass hatte. A. zeigte sich dem "Spiegel"-Bericht zufolge aber kooperativ und gab an, ausreisen zu wollen. Noch am Freitag soll er sich deswegen bei den Behörden nach dem Stand der Dinge erkundigt haben. Am Nachmittag desselben Tages stach er in einem Edeka-Markt aber auf mehrere Menschen mit einem Messer ein. Ein Mann wurde dabei getötet, sieben weitere verletzt.

Der 26-jährige hatte sich laut Ermittlern seit geraumer Zeit mit radikalislamistischen Themen beschäftigt. Seiner Aussage zufolge hatte er sich zu dem Attentat entschlossen, um als Märtyrer zu sterben. Ihm werden Mord, Mordversuch und gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Laut der deutschen Bundesanwaltschaft, die den Fall übernommen hat, gibt es aber bisher keine Hinweise, dass A. ein IS-Mitglied ist, das von Hintermännern gesteuert wurde. (red, 1.8.2017)