Wien – Auslandsösterreicher, die an der Nationalratswahl am 15. Oktober teilnehmen wollen, müssen nicht nur am Wahltag 16 Jahre alt sein, sondern auch spätestens am 24. August in der Wählerevidenz stehen. Für den entsprechenden Antrag bei der zuständigen Gemeinde wird es also langsam Zeit, bisher war das Interesse eher gering.

Die wiederholte Bundespräsidenten-Stichwahl im Dezember 2016 hatte zwar viele Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland zur Registrierung in der Wählerevidenz veranlasst, ihre Zahl stieg um ein Drittel auf rund 56.500. Theoretisch dürften aber 350.000 bis 400.000 – genaue Zahlen gibt es nicht – weiter in der Heimat mitbestimmen. Wahlberechtigt, weil in der Wählerevidenz eingetragen, waren davon nur ein Sechstel bis ein Siebentel.

Eintragung gilt für zehn Jahre

Wer sich für die Bundespräsidentenwahl frisch registrieren ließ, ist auch bei der Nationalratswahl stimmberechtigt; die Eintragung gilt für zehn Jahre und für alle Bundeswahlen. Das Eintragungsformular ausfüllen müssen deshalb jetzt auch jene Auslandsösterreicher, bei denen die Zehnjahresfrist abläuft. Von der drohenden Streichung müssen sie spätestens drei Monate im Voraus verständigt werden.

Das Formular für die Eintragung in die Wählerevidenz ist bei jeder österreichischen Gemeinde, bei Vertretungsbehörden im Ausland und auf der Website des Innenministeriums erhältlich. Der ausgefüllte Antrag muss der betreffenden Gemeinde per Post, Fax oder E-Mail (eingescannt) übermittelt werden – und dazu die Kopie eines Dokuments, das glaubhaft macht, dass die gewählte Gemeinde die richtige ist. Das kann etwa die Geburtsurkunde oder der letzte österreichische Meldezettel sein.

Wahlkarte kann mitbeantragt werden

Gleichzeitig mit dem Wählerevidenzantrag kann auch ein "Wahlkartenabo" bestellt werden. Aus dem Ausland kann nur per Briefwahl gewählt werden. Wer ein Abo hat, bekommt die Unterlagen ab Mitte September automatisch zugesandt. Andernfalls muss die Wahlkarte extra beantragt werden. Das ist bereits seit Ausschreibung der Wahl Mitte Juli möglich. Auch in Österreich lebende Wahlberechtigte, die die Briefwahl nützen wollen, können schon die Wahlkarte bei der Gemeinde anfordern. (APA, 2.8.2017)