Justitia im Wiener Justizpalast. Die Herausgabe von Userdaten führt nicht immer vor Gericht, ist aber ein erster Schritt dorthin.

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In den STANDARD-Foren können Sie unter Pseudonym oder wahlweise unter Ihrem – gerne auch verifizierten – bürgerlichen Namen posten. Wenn Sie sich für ein Pseudonym entscheiden, sollte Sie die vermeintliche Anonymität jedoch nicht dazu verleiten, leichtfertig rechtliche Rahmenbedingungen außer Acht zu lassen: Wenn Sie Gesetze oder Rechtsvorschriften missachten oder auch nur ein Laie zur Auffassung gelangen kann, dass dies der Fall ist, kann dies zur Herausgabe Ihrer Posterdaten führen. Der STANDARD prüft jede einzelne Auskunftsaufforderung genau.

Aktuelles Beispiel: Bei einem Artikel über eine Entlassung eines Mitarbeiters kam es im STANDARD-Forum zu zahlreichen Unmutsäußerungen gegen dessen Dienstgeber. Diese Stellungnahmen sind selbstverständlich zulässig, solange sie keine Rechte von anderen verletzen. Wenn jedoch eine Ehrenbeleidigung nach § 1330 ABGB vorliegt oder nicht gänzlich auszuschließen ist, muss der Host-Provider, im gegenständlichen Fall der STANDARD, die ihm bekannten Userdaten nach § 18 Abs 4 ECG herausgeben.

Beurteilung eines juristischen Laien ausschlaggebend

Das bedeutet, selbst wenn davon auszugehen ist, dass bestimmte Äußerungen zulässige Werturteile darstellen, kommt es nicht auf die rechtliche oder rechtlich richtige Beurteilung an, sondern auf das Verständnis eines juristischen Laien und ob dieser eine Verurteilung nach § 1330 ABGB für "nicht ausgeschlossen" hält (siehe RIS-Justiz RS0129335 [T1]).

Wenn der Inhalt eines Postings also für eine Ehrenbeleidigung gehalten werden kann, ist der STANDARD verpflichtet, der Auskunftsaufforderung desjenigen, der ein entsprechendes rechtliches Interesse vorbringt, nachzukommen. Er muss dann Name, Adresse und E-Mail-Adresse des Posters herausgeben, damit eine Rechtsverfolgung ermöglicht wird. Das bedeutet natürlich nicht, dass es im Falle eines Gerichtsprozesses jedenfalls zu einer Verurteilung kommen würde.

Zur Verdeutlichung, in welchen Fällen eine solche Verpflichtung bestehen kann, werden hier einige der Postings aus dem Beispielsfall ohne Nennung des Dienstgebers zitiert:

Kann [gelöscht] seine Tätigkeit bitte nach Afrika verlegen? Das nordkoreanische Verständnis von Menschenrechten wäre ja schon vorhanden
2017 in Europa … ... Willkommen in 1984! Jeder hat darauf zu achten der Politik keine Fragen zu stellen, sonst geht's ab nach Raum 101.
Da hat [gelöscht] gewaltig Angst vor ... ja was eigentlich Ja wir sind für Meinungsäußerung ABER .... jeder kann wählen was er will ABER ...Willkommen in der Diktatur ... PUNKT ...

Bitte achten Sie daher beim Verfassen von Postings in Ihrem eigenen Interesse auf die unzweifelhafte Einhaltung von Gesetzen und Rechtsvorschriften. (Christian Burger, 7.8.2017)