München – Auf der Plattform Airbnb bieten einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge zunehmend professionelle Firmen ganze Wohnungen und Häuser zur Miete an. In den zehn größten deutschen Städten gebe es rund 1.290 Anbieter, die mehr als eine Wohnung vermieten, wie die Zeitung am Freitag unter Berufung auf eine Analyse von Airbnb-Inseraten berichtete.

Manche böten sogar zehn und mehr Immobilien gleichzeitig über Airbnb an. Geteilte Zimmer, bei denen nur einzelne Schlafplätze vermietet werden, spielen bei Airbnb der Analyse zufolge kaum noch eine Rolle. Sie machten inzwischen weniger als zwei Prozent aller Angebote aus.

Airbnb bezeichnet Vermieter von Zimmern, Wohnungen oder Häusern auf seiner Seite nach wie vor als "Gastgeber" und spricht vom "Teilen". Laut Bericht der "Süddeutschen" tarnen professionelle Vermieter ihre Inserate; diese sehen oft aus, als seien sie von Privatmenschen eingestellt, obwohl in Wahrheit Unternehmen mit einem Millionen-Umsatz dahintersteckten.

In Berlin 38.500 Betten offeriert

Ausgewertet wurden der Zeitung zufolge insgesamt mehr als 37.000 Zimmer und Wohnungen in den zehn größten deutschen Städten, die mindestens einmal tatsächlich gebucht wurden. Das entspricht Schlafgelegenheiten für mehr als 100.000 Gäste. Allein in Berlin sind demnach mehr als 38.500 Betten im Angebot. Die gesamte Tourismusindustrie bietet in Berlin 139.000 Übernachtungsplätze. Die meisten Airbnb-Angebote im Verhältnis zur Einwohnerzahl gibt es demnach in Köln (1.154 je 100.000 Einwohner), gefolgt von München (1.143) und Düsseldorf (1.106).

Airbnb erklärte gegenüber der Zeitung, in Städten liege der Fokus auf "Homesharing", also dem temporären Weitervermietung der eigenen Wohnung. "Dadurch wird kein Wohnraum entzogen". Lediglich "in typischen Ferienregionen" arbeite Airbnb auch mit gewerblichen Gastgebern zusammen.

Die Online-Zimmervermittlung ist in vielen Touristenhochburgen unbeliebt – Einwohner und Stadtverwaltungen machen auch Airbnb verantwortlich für steigende Mieten, die sich viele nicht mehr leisten können. (APA, 4.8.2017)