Wien – Die Liebe ist ein seltsames Spiel, wusste Connie Francis; Aleksandra M. und Sandra G. hat sie sogar vor das Straflandesgericht Wien in Form von Richterin Alexandra Skrdla geführt. M.s Verteidiger Werner Tomanek fasst den Sachverhalt der Anklage wegen Geldwäsche kürzestmöglich zusammen: "Wo die Liebe hinfällt ... Sie war halt liiert mit einem Dealer und hat Geld überwiesen", sagt er über seine 24-jährige Mandantin. Bei der 36 Jahre alten G. war das auch so, wenngleich mit einem anderen illegalen Kleinunternehmer.

Der Fall spielt bereits 2014 und zeigt, wie rasch man mit dem Justizbetrieb konfrontiert sein kann. Beide Frauen sind unbescholten, M. ist Angestellte, G. hat eine Ausbildung als Kinderbetreuerin. Recht war es beiden nicht, dass ihre jeweiligen Partner Marihuana in der Wohnung bunkerten, sagen sie. Aber auch kein Grund für ein Beziehungsende.

G. beispielsweise hat sich ihre Drogenanklage auf recht originelle Weise eingefangen: Sie schmiss ihrem Freund etwas von dem Rauschmittel aus einem Fenster auf die Straße. Blöderweise wurde der da schon von der Polizei observiert.

Sieben Überweisungen nachgewiesen

Etwas blöde stellt sich die ohne Verteidiger Erschienene zunächst auch beim Vorwurf der Geldwäsche. Siebenmal habe sie bei Western Union Bares abgegeben. Aber da sei auch Geld von ihr selbst dabei gewesen.

"Ob sein Geld vom Cashpoint oder Admiral gewesen ist, weiß ich nicht", versucht sie die Richterin von einer Glückssträhne ihres damaligen Freundes zu überzeugen. "Und wenn man beim Cashpoint dauernd gewinnen würde, müsste ich nicht hier sitzen und hackeln", kontert Skrdla. "Haben Sie nicht vielleicht doch gewusst, wie er zu dem Geld kommt?" – "Ja, er hat was verkauft." – "Und was? Zuckerln, Schuhe, Gummibärli?" – "Gras", gesteht G. ein.

Auch M. sagt, ihr sei nicht bewusst gewesen, dass sie Geldwäsche begehe. Erst bei der Polizei, wo beide sofort geständig gewesen sind, sei ihr das erklärt worden. Wobei man sagen muss, dass die Sache eher nicht die Ausmaße internationaler Drogenkartelle erreicht hat: M. hat insgesamt 1.683 Euro nach Serbien überwiesen. Dass in ihrer Wohnung auch zwei Kilogramm Marihuana gebunkert waren, wiegt da schon schwerer.

Bis zu fünf Jahre Haft drohen

Bei der Erstangeklagten reicht der Strafrahmen daher bis zu fünf Jahren Haft, bei G. sind es drei Jahre. Skrdla sieht aber keinen Grund, die Frauen ins Gefängnis zu schicken: 15 beziehungsweise neun Monate bedingt lauten ihre nicht rechtskräftigen Urteile. "Das kann aber widerrufen werden, falls noch einmal etwas passiert", klärt sie die Angeklagten auf. "Also: keine Joints mehr, kein gar nichts", gibt sie ihnen noch mit auf den Weg. (Michael Möseneder, 4.9.2017)