Wer kann das Urheberrecht an diesem Foto beanspruchen?

Foto: Slater/Naruto/gemeinfrei

Kann einem Affen das Urheberrecht an einem Selfie zugesprochen werden, das er auf der Kamera selbst ausgelöst hat? Diese Frage wird nun schon seit Jahren vor Gericht erörtert. Nun zeichnet sich ein Vergleich zwischen den Streitparteien ab.

Drei Parteien, drei Ansichten

Aufgenommen wurden Fotos des Affen Naruto mit der Kamera des britischen Fotografen David Slater in Indonesien. Wikimedia hatte die Fotos, die der Affe ausgelöst hatte, später als gemeinfrei veröffentlicht. Einer Löschaufforderung Slaters im Jahr 2014 kam Wikimedia nicht nach. Begründung: Slater sei nicht Urheber. An den Streit hängte sich dann auch noch die Tierschutzorganisation Peta dran, um die Urheberschaft für den Affen zu erstreiten. Sie klagte Slater und die Publishing-Plattform Blurb, nachdem die Fotos in einem Buch veröffentlicht worden waren.

Das US-Copyright-Office hatte 2014 der Auslegung von Wikimedia Recht gegeben, dass das Bild gemeinfrei sei. Peta war mit dem Versuch, das Urheberrecht dem Affen zuzusprechen bislang gescheitert. Slater hatte das Urheberrecht nur in Großbritannien zugesprochen bekommen, gab jedoch vor kurzem bekannt, dass ihn die Gerichtskosten finanziell ruiniert hätten.

Vergleich zeichnet sich ab

Ein Vergleich könnte den Streit nun beenden, berichtet "Ars Technica". Aus Gerichtsunterlagen geht hervor, dass die Anwälte von Peta, Slater und Blurb kurz vor einer Einigung stünden. (red, 7.8.2017)