Seit Mitte Juni sind Roaminggebühren im EU-Ausland weitgehend abgeschafft. Ein Teil der Kunden des Anbieters O2 musste aber eine SMS an das Unternehmen schicken, um von diesen neuen Vorschriften profitieren zu können. Deshalb will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun O2 klagen. O2 wies die Kritik zurück: Die Regelung entspreche den Vorgaben in Deutschland.

Kunden mit alternativen Tarifen betroffen

Betroffen sind Kunden von O2 mit einem sogenannten alternativen Tarif – sie haben vor Mitte Juni einmal einen speziellen Vertrag geschlossen oder ein zusätzliches Paket gekauft, um im Ausland günstig zu telefonieren, auch im Nicht-EU-Ausland. Diese Kunden habe O2 entscheiden lassen wollen, ob ein Wechsel jeweils vorteilhaft sei, sagte ein Telefonica-Sprecher am Montag der Nachrichtenagentur AFP. Bei allen anderen Kunden wurde der Tarif automatisch auf die neue EU-Regelung umgestellt.

O2 informierte auf seiner Internetseite und in den Mai-Rechnungen darüber, dass bestimmte Kunden aktiv werden müssen, um in den neuen Roaming-Tarif zu wechseln. Genau dies verstoße gegen das Irreführungsverbot des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, argumentieren die Verbraucherschützer: Verbraucher müssten annehmen, dass die neue Roaming-Regelung nur dann für sie gelte, wenn sie zuvor eine entsprechende SMS an O2 geschrieben hätten. Dies stehe nicht mit der EU-Verordnung im Einklang.

"Roam-Like-At-Home"

Idee des europäischen Gesetzgebers sei "Roam-Like-At-Home" gewesen: für Telefonate so viel zahlen wie zu Hause. Verbraucher müssten unabhängig von ihrem Tarif nicht selbst aktiv werden. Der vzbv mahnte O2 deshalb ab – erfolglos. Daher wolle der Verband die Vorgehensweise nun gerichtlich untersagen lassen, kündigten die Verbraucherschützer an. O2 dagegen erklärte, das Unternehmen habe "immer offen und gut sichtbar kommuniziert". Diese Auffassung habe O2 gegenüber dem vzbv ausführlich dargelegt.

Die Roaminggebühren in der EU waren zum 15. Juni gefallen. Verbraucher können seitdem zu ihrem Inlandstarif im EU-Ausland telefonieren, Kurznachrichten schreiben und das mobile Internet nutzen. Zusatzkosten dürfen die Anbieter aber bei Missbrauch erheben, also etwa dann, wenn jemand einen Mobilfunkvertrag günstiger im EU-Ausland abschließt, die SIM-Karte dann aber dauerhaft in Deutschland benutzt, um Geld zu sparen. (APA/AFP, 7.8.2017)