Bild nicht mehr verfügbar.

Das Tiroler Unternehmen Swarovski hat in China mit gefälschten Uhren zu kämpfen.

Foto: Getty Images

Wien – Donald Trump will es im Alleingang richten. Der US-Präsident droht chinesischen Firmen, die Patentrechte von US-Unternehmen verletzten, mit einseitigen Zöllen. DER STANDARD hat sich aus diesem Anlass angesehen, wie österreichische Firmen mit Diebstahl von geistigem Eigentum in China umgehen.

Erste Klage von Swarowski

Bei der allerersten Klage, die eine chinesische Handelsplattform gegen Fälscher einbrachte, spielte beispielsweise die österreichische Firma Swarovski eine zentrale Rolle. Der Handelsriese Alibaba forderte am 4. Jänner 2017 am Volksgericht des Bezirks Longgang in Shenzhen 200.000 Dollar (169.000 Euro) von den Verkäufern Liu Huajun und Wang Shenyi ein, weil diese gefälschte Swarovski-Uhren verkauft hatten.

Seit fünf Jahren versuche man – mit Fokus auf China – gegen Fälscher vorzugehen, heißt es beim Tiroler Traditionsunternehmen. Seit zwei Jahren mache man dies mit verstärkten Ressourcen und scanne systematisch Onlineversandplattformen wie Ebay und Alibaba nach gefälschten Produkten. Mittlerweile wurden "hunderte Websites und Angebote vom Netz genommen und Razzien und Gerichtsverfahren angestrengt", erklärt eine Sprecherin.

Seit letztem Jahr arbeite man sogar gemeinsam mit Alibaba an einer "Fälschungsbekämpfungsinitiative", bei der anonyme Einkäufe auf der Plattform getätigt und die Produkte zur Prüfung der Echtheit an Swarovski geschickt werden.

Nachahmung anerkannt

"Das Umfeld, in dem sich österreichische Unternehmen bewegen, ist kein einfaches", sagt Franz Rößler von der Wirtschaftskammer (WKO) in Hongkong. Einerseits sei in China das Nachahmen nicht negativ besetzt – es werde als wichtiger Schritt im Lernprozess angesehen. Andererseits werde auch gerade jetzt von der Politik erwartet, dass China technologisch Fortschritte macht und weniger vom Ausland abhängig ist, so Rößler.

Prinzipiell sei es in China immer besser, eine außergerichtliche Lösung zu suchen, heißt es bei der WKO. Verfahren würden sich in die Länge ziehen, Schadenersatzsummen bewegen sich zwischen 6.000 und 12.000 Euro. Zudem bestünde wenig Rechtssicherheit – die Behörden vollstrecken nur etwa jedes zweite Urteil.

Ein österreichisches Unternehmen, das in China tätig ist, aber anonym bleiben will, widerspricht im STANDARD-Gespräch. "Wenn man es außergerichtlich versucht, hat man keinen Rechtstitel und keine Handhabe." Überhaupt müsse man "den chinesischen Unternehmen mit Härte und den Behörden kommen. Gut zureden hilft nix. Freundliche Gespräche sind morgen wieder vergessen."

Geld in die Hand nehmen

Und weiter: "Wenn's einem wichtig ist, nimmt man Geld in die Hand, sucht die richtige Kanzlei, und Schluss." Empfohlen wird auch, private Suchtrupps zu engagieren, die die gefälschten Waren aufspüren. Um sich vor Knowhow-Diebstahl zu schützen, versuche man, nur allgemeine Informationen und keine wichtigen Geschäftsgeheimnisse an die Handelspartner weiterzugeben.

Mit der Frage, wie man Marken und Patente richtig schützt, beschäftigt sich Sebastian Puchberger von der Kanzlei Puchberger & Partner. "Wenn man hier zu spät kommt, ist alles verloren." Er spricht den "First to file"-Grundsatz an, nach dem jenes Produkt geschützt sei, für das zuerst ein Antrag gestellt wird.

Einige heimische Unternehmer hätten ihr Produkt in der Vergangenheit auf Fachmessen präsentiert, ohne jedoch vorher ihre Marke geschützt zu haben. Sofort meldeten chinesische Hersteller diese an. "Nirgends ist man so flink mit dem Anmelden von Marken", sagt Puchberger.

Gelöschte Marken

Inzwischen gibt es für diese Fälle ein Löschungsverfahren, das zur Anwendung kommt, wenn ein Unternehmen eine Marke anmeldet, nur um der Konkurrenz zu schaden. Vorausgesetzt wird aber, dass die Marke in China bereits bekannt ist. Zudem wurde es erst vor zwei Jahren eingeführt, innovative Firmen aus Österreich seien aber bereits viel früher in China gewesen. "Für die kam das zu spät." (Felix Diewald, 9.8.2017)