Die AK stellt allen verkäuflichen Straßenkreiden ein gutes Zeugnis aus.

Foto: wikipedia/Mike Plante/[cc;2.5;by]

Kinder toben sich vor allem im Sommer auf Gehsteigen, Einfahrten oder Parkplätzen gern mit bunten Straßenmalkreiden aus. Diesen hat ein Test der Arbeiterkammer Oberösterreich nun ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die neun überprüften Produkte sind nahezu bleifrei. In den Stylex-Kreiden war Blei nicht einmal bestimmbar, berichtete die AK kürzlich.

Hintergrund des Tests sind neue Erkenntnisse, dass Blei giftiger ist, als bisher bekannt und die EU deshalb die erlaubten Grenzwerte ab Herbst 2018 deutlich senkt. Die getesteten Kreiden liegen aber bereits jetzt unter den künftig geltenden Grenzwerten von zwei Milligramm pro Kilogramm. Derzeit sind noch 13,5 Milligramm pro Kilo erlaubt. Kinder reagieren laut Europäischer Behörde für Lebensmittelsicherheit besonders empfindlich auf Blei. Besonders kritisch ist die Wirkung von Blei auf die Gehirnentwicklung der Kleinen, da bereits niedrige Dosen zu negativen Beeinträchtigungen, etwa der Intelligenzentwicklung führen können, heißt es bei der AK.

Im Detail untersucht

Im Labor untersucht wurden die in China produzierten Straßenmalkreiden der Hersteller Stylex, Kik, New World Sidewalk Chalk und Tedi sowie die Ikea-Kreiden, die in Italien gemacht werden, und Produkte von Happy Kids, Eberhard Faber, A. Haberkorn und Libro, die keine Angaben machten, woher die Kreiden stammen. Im Detail untersucht wurden die Farben Weiß, Gelb und Grün, da vor allem in diesen Farben tendenziell mehr Blei enthalten ist. Die Packungen kosten von 99 Cent bis 3,99 Euro und enthalten neun bis 20 Stück.

Mit dem bloßen Auge kann man nicht erkennen, ob Spielzeug etwa bleihaltige Farbe enthält. Hierzu sind chemische Analysen notwendig. Deshalb sollte man auf Spielzeug mit dem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) achten, denn dieses sei durch ein unabhängiges Labor geprüft worden, bevor es auf den Markt kommt, raten die Konsumentenschützer. Im Gegensatz dazu bestehe für den Hersteller bei einer CE-Kennzeichnung keine Verpflichtung für eine externe Prüfung. (red, 9.8.2017)