Wien/Purkersdorf – Vor 50 Jahren ward sie das letzte Mal gesehen, seither galt sie in Österreich als verschollen. Nun ist es Wissenschaftern gelungen, die Geflügelte Kegelbiene (Coelioxys alata) im Nationalpark Donau-Auen wieder aufzuspüren. Insgesamt wurden im Rahmen einer auf Initiative der Österreichischen Bundesforste (ÖBf) durchgeführten Wildbienen-Volkszählung in heimischen Wäldern über 160 teils seltene Bienen- und Hummelarten nachgewiesen.

Zu den Wildbienen (Apoidea) zählen auch die Hummeln. Die zahlreichen Vertreter dieser vielfältigen Familie übernehmen etwa als Bestäuber eine wichtige Rolle im Ökosystem. Auf die Suche nach den Insekten machten sich in den vergangenen Monaten Wildbienen-Experten in rund 20 unterschiedlichen Wäldern im Besitz der ÖBf in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Kärnten und der Steiermark. Die 160 gefundenen Arten – darunter 22 Vertreter der Hummeln – entsprechen rund einem Viertel aller in Österreich heimischen Arten.

Brutschmarotzer

Gewissermaßen das "Highlight" sei die Wiederentdeckung der Geflügelte Kegelbiene (ein Bild von ihr gibt es hier): Benannt nach ihrem kegelförmigen Hinterleib zählt die Art zu den sogenannten "Kuckucksbienen", also Brutschmarotzer. Diese Bezeichnung haftet den Tieren an, weil sie selbst keine Pollen und Nektar für ihren Nachwuchs sammeln, sondern Eier in Nistplätze anderer Wildbienen-Arten legen, wo sie dann fremdversorgt werden. Bei der Auswahl potenzieller Starthelfer für ihren Nachwuchs ist die Art noch dazu sehr wählerisch. Im hohen Grad an Spezialisierung auf wenige Wirtsarten dürfte auch der Grund zu suchen sein, warum die Geflügelte Kegelbiene so selten ist.

Starke Spezialisierung und somit hohe Ansprüche an den Lebensraum zeichnen auch viele Vertreter der Wildbienen aus. Trotz ihrer Bedeutung seien viele Wildbienen-Arten aufgrund von Lebensraumverlust auch in Österreich selten geworden, heißt es seitens der Bundesforste, die nun eine Naturschutz-Initiative für Wildbienen initiieren. Die Erkenntnisse aus der Studie sollen als Grundlage zur Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Artenvielfalt dienen. (APA, red, 13.8.2017)