Bellinzona – Das Schweizer Bundesstrafgericht hat einen 24-jährigen Fan des FC St. Gallen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten verurteilt. Der Mann hatte im Februar 2016 während eines Spiels des FC Luzern gegen St. Gallen vier Feuerwerkskörper aufs Feld geworfen. Von der Freiheitsstrafe muss er 18 Monate absitzen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig, aber schon jetzt wegweisend, weil eine derartige Aktion erstmals von einem Gericht mit einer Gefängnisstrafe geahndet wurde. Zudem hat es den Mann zu 180 Tagessätzen à 50 Franken (43,5 Euro) und zu einer Buße von 700 Franken (610 Euro) verurteilt. Dem Geschädigten, der seitdem an einem irreversiblen Hörschaden leidet, muss er 12.000 Franken (10.450 Euro) Schmerzensgeld zahlen.

Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht

Der vorsitzende Richter führte bei der Urteilsverkündung am Mittwoch aus, dass es sich bei den beiden auf das Spielfeld geworfenen Kreiselblitzen um Sprengstoff handle. Der Ostschweizer habe sich damit der mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht schuldig gemacht. Nicht unter Sprengstoffe oder giftige Gase nach dem Schweizer Strafgesetzbuch fallen laut Gericht die beiden Rauchtöpfe, die der Mann zuerst auf das Feld geworfen hatte.

Verurteilt wurde er auch wegen schwerer Körperverletzung aufgrund des Hörschadens beim Zuschauer, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von vier Jahren beantragt. (APA, 9.8.2017)