Salzburg – Ein 25-jähriger Salzburger ist am Freitag wegen elffachen Kindesmissbrauchs von einem Schöffengericht am Landesgericht Salzburg zu 18 Monaten auf Bewährung und einer 2.160 Euro hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der reumütig geständige Kindergartenpädagoge hat sich an sieben Kindern sexuell vergangen, an einigen von ihnen mehrmals. Die Taten ereigneten sich vorwiegend in einem Kindergarten.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte nahm den Schuldspruch an, Staatsanwalt Andreas Allex gab keine Erklärung dazu ab. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Christian Ureutz sprach auch ein Berufsverbot aus. Das heißt, dass der Verurteilte – er ist derzeit im Handel beschäftigt – nicht mehr eine Tätigkeit mit Kindern annehmen darf. Weiters ordnete das Gericht eine psychotherapeutische Behandlung an.

Zu dem teils schweren sexuellen Missbrauch von Mädchen und Buben kam es laut dem Staatsanwalt vorwiegend zwischen Jänner und Oktober 2014 im Flachgau. In diesem Zeitraum war der Mann bereits ausgebildeter Kindergartenpädagoge. Die Opfer waren großteils drei bis fünf Jahre alt. Zwei der Kinder wurden schwer sexuell missbraucht, an ihnen wurden dem Beischlaf gleichzusetzende Handlungen vorgenommen.

Missbrauch während Ausbildung

Der Salzburger hat aber bereits während seiner Ausbildung im Kindergartenjahr 2010/2011 ein Mädchen missbraucht. Als er dann 2013 seinen Zivildienst absolvierte, kam es noch einen sexuellen Übergriff auf ein zehnjähriges Mädchen.

Gegen den Angeklagten war schon vor zweieinhalb Jahren ermittelt worden. Es tauchten Vorwürfe auf, er hätte im Kindergarten ein fünfjähriges Mädchen im Intimbereich berührt. Der Mann leugnete damals noch die Tat, wurde aber vom Dienst freigestellt. Die Staatsanwaltschaft stellte das Ermittlungsverfahren schließlich ein. Zwei Gutachten hatten den Pädagogen entlastet. Die Suspendierung des Kindergärtners wurde nach rund vier Monaten wieder aufgehoben.

Ende Oktober 2016 suchte der Salzburger von sich aus die Kriminalpolizei auf und zeigte sich selbst an. Er habe nicht nur den Vorfall mit dem fünfjährigen Mädchen zugegeben, sondern "sämtliche Übergriffe eingestanden", sagte der Staatsanwalt, der dem Beschuldigten auch Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses vorgeworfen hatte.

Der Angeklagte schilderte dem vorsitzenden Richter, dass er wegen seines schlechten Gewissens seinen Kollegen und auch den betroffenen Kindern gegenüber beschlossen habe, "alles auf den Tisch zu legen, ein für alle Mal". Er kündigte im Herbst 2016 seinen Job. "Eine Arbeit mit Kindern geht nicht mehr, ich muss mich selber vor mich schützen. Mit mir läuft etwas falsch", gestand der 25-Jährige reumütig ein. "Alle Vorwürfe stimmen. Ich trage alle Konsequenzen, die sich daraus ergeben." Sein Mandant habe mit der Lebenslüge nicht mehr weitermachen wollen, betonte Verteidiger Hellmut Prankl. "Er begab sich unmittelbar danach in psychologische Behandlung, die jetzt noch andauert." Der Salzburger habe sehr an sich gearbeitet und eine zweite Chance verdient.

Folgewirkungen

Eltern von betroffenen Kindern schilderten heute die Folgewirkungen der Tat. Sie berichteten von Schlafstörungen ihrer Kinder, ein Bub will sich seither auch nicht mehr von seinem Vater berühren lassen. "Er kann sich auch nicht vor anderen Umziehen, er sperrt sich im Klo ein", sagte der Zeuge. Eine Mutter erzählte, ihre Tochter wollte nicht mehr in den Kindergarten gehen, das Duschen vor anderen sei ihr peinlich gewesen. Eine andere Mutter wandte sich schließlich an das Kinderschutzzentrum. Einige Opfervertreter haben Schadensersatzansprüche in Höhe von 1.000 und 5.000 Euro gestellt. Der Verteidiger hat einige Teilschmerzensbeträge anerkannt.

Die Bewährungsstrafe von 18 Monaten und die Geldstrafe in Höhe von 2.160 Euro, die das Gericht am Freitag gegen den ehemaligen Kindergartenpädagogen wegen schweren sexuellen Missbrauchs verhängt hat, ist der Staatsanwaltschaft Salzburg zu niedrig. Sie strebt eine höhere Strafe an und meldete mittlerweile Berufung an, wie am Nachmittag ein Mediensprecher des Landesgerichtes Salzburg informierte.

Von den Verfahrensbeteiligten wurden mehrmals unterschiedliche Angaben zu der Zahl der Opfer und der Fakten gemacht. Gerichtssprecher Andreas Wiesauer erklärte auf Nachfrage der APA, dass das Gericht von insgesamt acht Kindern ausgeht, davon sind allerdings zwei namentlich nicht bekannt. Da es bei einigen Kindern zu mehrfachen Übergriffen gekommen ist, werden insgesamt zwölf Fakten angenommen. (APA, red, 11.8.2017)