Berlin – In der Debatte um die Flüchtlingsrettung vor der libyschen Küste hat Deutschland die Regierung in Tripolis zur Einhaltung internationalen Rechts ermahnt.

"In Gesprächen mit Libyen weist die deutsche Bundesregierung darauf hin, dass es durch die Einrichtung eines libyschen Such- und Rettungsbereichs nicht zu völkerrechtswidrigen Einschränkungen von Seenotrettungen durch Nichtregierungsorganisationen kommen darf", sagte eine Regierungssprecherin der "Welt" (Freitagsausgabe).

Grundsätzlich verstoße die Einrichtung eines Such- und Rettungsbereichs vor der eigenen Küste nicht gegen Seevölkerrecht. Ob im Fall Libyens die Voraussetzungen dafür erfüllt seien, prüfe derzeit die Internationale Seeschifffahrtsorganisation, fügte die Sprecherin hinzu.

Libyen hatte vergangene Woche verkündet, eine Sperrzone vor der eigenen Küste einzurichten. Mehrere Hilfsorganisationen setzten daraufhin ihre Seenotrettung im Mittelmeer teilweise aus.

Das Rote Kreuz warf der libyschen Regierung vor, Rettungseinsätze zu unterbinden und damit gegen Völkerrecht zu verstoßen. Die Sperrzone erstrecke sich über hundert Kilometer und reiche damit bis in internationale Gewässer, sagte der Chef des italienischen Rotem Kreuzes, Francesco Rocca, am Donnerstag nach einem Gespräch mit UNO-Generalsekretär Antonio Guterres in New York. Libyen müsse "humanitäre Korridore" schaffen. (APA; 18.8.2017)