Klagenfurt/Wien – Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Freitag den Schuldspruch gegen Ex-Hypo-Vorstand Günter Striedinger wegen einer Kreditvergabe für ein Tourismusprojekt auf der kroatischen Insel Jakljan (18 Monate Zusatzstrafe) bestätigt.

Tags zuvor hat das Landesgericht Klagenfurt im Hypo-Prozess VCP/Fairness-Opinion die früheren Hypochefs Josef Kircher, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer sowie Investmentbanker Heinrich Pecina von Vienna Capital Partners (VCP) der Untreue schuldig gesprochen. Kircher, Berlin und Pecina wurden zudem wegen Betrugs verurteilt. Beitragstäter Pecina muss eine Geldstrafe von 288.000 Euro zahlen und erhielt 22 Monate bedingt – er hat das Urteil angenommen.

Berlin bekam eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten; zwei Monate wurden ihm und den anderen Verurteilten wegen der langen Verfahrensdauer von ihren Strafen abgezogen. Kulterer bekam eine Zusatzstrafe von zehn Monaten, Kircher 16 Monate. Die Anwälte der Exbanker meldeten Rechtsmittel an, die Urteile sind also nicht rechtskräftig.

Fairness-Opinion

In der Causa ging es um das Gutachten (Fairness-Opinion), das die Investmentbank HSBC für den Verkauf der Hypo-Anteile an die Bayern LB erstellt hat. Die Hypo-Verkäuferin Kärntner Landesholding hätte es zahlen müssen, tatsächlich hat die 4,3 Mio. Euro aber eine Hypo-Tochter an die VCP bezahlt. Die hatte den Deal abgewickelt. Pecina gestand und bezahlte drei Mio. Euro Wiedergutmachung. Er sei aufgefordert worden, Scheinrechnungen zu stellen und habe das auch getan, hatte er erklärt. Die anderen Angeklagten bestreiten jede Schuld, es gilt die Unschuldsvermutung.

Auch Berlin, der die Hypo von Juni 2007 bis April 2009 führte, hat bereits mehrere Strafen ausgefasst. Wegen der Vorzugsaktien wurde er zu 14 Monaten Haft (vier davon unbedingt; die Strafhöhe ist nicht rechtskräftig), wegen der Ausschüttung einer Sonderdividende zu acht Monaten (zwei davon unbedingt) verurteilt. Auch das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die staatliche Heta hat in der Causa übrigens das Nachsehen. Sie hat sich dem Verfahren mit einer Forderung von rund einer Mio. Euro angeschlossen, ist aber kein Opfer im strafrechtlichen Sinn. Das Geld bekam sie daher nicht, das muss sie sich nun am Zivilrechtsweg holen. (gra, APA, 18.8.2017)