Der Mammon hat Jedermann fest im Griff. Auch bei den Gratis- Festspielkarten der Stadt Salzburg geht es um stattliche Summen.

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Salzburg – Wer kommt in den Genuss von Gratisplätzen in der Loge der Stadt Salzburg bei den Salzburger Festspielen, wie oft und nach welchen Kriterien werden diese Gratiskarten vergeben? Mit dieser Anfrage wandten sich Neos-Kultursprecherin Kornelia Thöni und ihr Gemeinderatsklubobmann Sebastian Huber vor einigen Monaten an Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ).

Der Bürger habe ein Recht, dies zu erfahren, sagen die beiden Neos-Politiker, "immerhin hat eine Logenkarte bei den Festspielen schnell einmal den Gegenwert von über 500 Euro". Basis der Gratiskarten und Logenplätze sind übrigens vertragliche Regelungen aus den Jahren 1958 und 1968, da große Teile der Festspielveranstaltungsorte wie beispielsweise das Haus für Mozart oder die Felsenreitschule im Eigentum der Stadt Salzburg stehen.

Städtpartnerschaft und Botschafter

Die Anfragebeantwortung von Schaden beziehungsweise dem zuständigen Kulturamt sei "im digitalen Zeitalter" dann doch überraschend gewesen, sagen die Neos auf Anfrage des STANDARD. Zusammengefasst: Es gebe keine Kriterien, es gebe auch keine Aufzeichnungen über die Einladungen der vergangenen Jahre. Erinnerlich seien nur Einladungen "an Repräsentanten der Städtepartnerschaften, Botschafter, ehemalige Stadtregierungsmitglieder", heißt es etwas allgemein.

85 Prozent im freien Verkauf

Allerdings: Bei den Sommerfestspielen würden 85 Prozent des Kartenkontingents für den freien Verkauf zurückgegeben. Bei den Oster- und den Pfingstfestspielen liege diese Quote bei 95 Prozent. Auch das Kontingent für Veranstaltungen, die zwischen den Festspielzeiten stattfinden, wie etwa jenes für das Adventsingen oder bei Veranstaltungen der Kulturvereinigung, würde "zum weitaus überwiegenden Teil für den freien Verkauf retourniert".

Die beiden Neos-Mandatare verlangen nun vom Kulturressort der Stadt, einen Kriterienkatalog für die Vergabe von Gratis-Festspielkarten zu erarbeiten und diesen dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Darüber hinaus müsse dem Kulturausschuss der Stadt halbjährlich ein Bericht vorgelegt werden, wer in den Genuss von Gratiskarten gekommen sei. (Thomas Neuhold, 21.8.2017)