London – Alle derzeit in der Europäischen Union erhältlichen britischen Waren sollen nach dem Willen Londons auch nach dem Brexit in der EU zu kaufen sein. Umgekehrt soll das genauso gelten. Das geht aus einem Positionspapier des Brexit-Ministeriums hervor, das am Montag in London veröffentlicht wurde.

Dienstleistungen, die mit dem Handel von Waren verknüpft seien, dürften ebenfalls keinen Einschränkungen unterliegen, heißt es weiter. So könnten bürokratische Hemmnisse verhindert werden.

Vorher drei Punkte wichtig

Die EU-Kommission nahm zum Inhalt der britischen Papiere am Montag nicht Stellung, bekräftigte aber ihre Bedingungen für die Verhandlungen. Zuerst müssten "ausreichende Fortschritte" bei den drei wichtigsten Fragen des EU-Austritts erzielt werden: den künftigen Rechten der EU-Bürger in Großbritannien, der Schlussrechnung und dem Verhältnis zwischen der Republik Irland und dem britischen Landesteil Nordirland. Erst danach könne es um die künftigen Beziehungen zwischen der EU und Großbritannien gehen.

Der britische Brexit-Minister David Davis hatte erklärt, die Aspekte der Trennung und der künftigen Beziehungen seien unauflösbar verknüpft. Großbritannien sei bereit, den Dialog darüber zu beginnen. Die EU will eine Verquickung vermeiden.

Dritte Verhandlungsrunde folgt

Der Streit über die Abfolge könnte die für kommende Woche geplante dritte Brexit-Verhandlungsrunde überschatten. Bisher sind die Gespräche kaum vorangekommen. Der EU-Austritt soll im März 2019 vollzogen werden.

London kündigte bis kommenden Donnerstag weitere Vorschläge für die Verhandlungen an. Sie sollen sich unter anderem mit dem Datenschutz und der Zusammenarbeit der Justiz beschäftigen. Erst in der vergangenen Woche hatte das Brexit-Ministerium Vorschläge für ein Zollabkommen mit der EU und zur neuen EU-Außengrenze zwischen Nordirland und der Republik Irland präsentiert. (APA, 21.8.2017)