Bild nicht mehr verfügbar.

Google könnte markenrechtlich eine Niederlage erleiden

Foto: Reuters/Duvignau

Ist Google ein markenrechtlich geschütztes Wort oder mittlerweile ein Bestandteil unserer Sprache? Mit dieser Frage könnte sich nächstes Jahr der US Supreme Court beschäftigen. Denn zwei von Google Beklagte baten das US-Höchstgericht, sich ihren Fall genauer anzusehen: Die beiden hatten mehrere Webseiten, in denen das Wort "Google" vorkam, etwa "GoogleDisney.com" und "GoogleBarackObama.com". Google zeigte sie wegen der unerlaubten Nutzung seines Namens an – und bekam in der ersten Instanz Recht.

Man "googlet" etwas

Doch die Anwälte der zwei Beschuldigten argumentieren, dass Google mittlerweile ein Synonym für die Internetsuche nach Begriffen sei. So würden Menschen davon sprechen, etwas "zu googlen". Als Beweisstück wurden etwa Songtexte vorgelegt. Sie verwiesen auf eine Reihe von Begriffen, die mittlerweile als Alltagssprache gelten – etwa, jemanden zu "tasern", oder etwas zu "photoshoppen". Tatsächlich hat der US Supreme Court bereits einige Begriffe als zu "generisch" bezeichnet, um markenrechtlichen Schutz zu genießen. Dazu gehören etwa "Aspirin" oder "Thermos".

Laut Fortune sind die Chancen, dass sich das Höchstgericht tatsächlich mit Google beschäftigen wird, eher gering. Die niedrigere Instanz hat etwa eine klare Argumentation vorgelegt, warum "Google" noch geschützt werden kann. Im Frühjahr 2018 könnte der Supreme Court Bescheid geben, ob er sich des Falles annimmt. (red, 23.8.2017)