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Es gibt sie noch, die Briten, die in der EU bleiben wollen, hier bei einer Kundgebung in London vor wenigen Tagen. Aber der Zug fährt in eine andere Richtung, mit allen Folgen für EU-Bürger.

Foto: REUTERS/Luke MacGregor

Britische Minister haben vor kurzem durchblicken lassen, dass die erste Phase der Brexit-Verhandlungen zwischen Großbritannien und der EU – Status der EU-Bürger, die irische Grenze nach Brexit, die Brexit-Kosten – noch länger nicht abgeschlossen sein wird und die zweite Phase der Verhandlungen vermutlich erst Anfang 2018 beginnen kann. Man muss sich allmählich fragen, ob es angesichts der britischen Unkoordiniertheit und der Verfahrensverschleppungen über ein Jahr nach dem Referendum angebracht ist, dass die EU die Verhandlungen ernsthaft weiterverfolgt.

Die Frage ist nicht nur eine praktische, sondern auch eine politische. Es prallen hier nämlich zwei gegensätzliche Positionen aufeinander, die unvereinbar sind.

Die EU ist trotz ihrer schwerwiegenden Mängel ein Produkt einer freiheitlich-demokratischen staatlichen Ordnung des späten 20. und des 21. Jahrhunderts. Großbritannien, jedenfalls nach dem allgemein akzeptierten Selbstverständnis seiner gegenwärtigen Regierung, ist ein feudaler Staat des 19. Jahrhunderts ohne geschriebene Verfassung und mit der Haltung eines riesigen Kolonialreiches, das bis in die Fünfzigerjahre ja auch tatsächlich existierte. Wer Grundeigentum erwirbt, ist in England technisch immer noch Lehensnehmer der Krone (in Schottland seit 2004 nicht mehr) und überträgt im Verkauf seine Liegenschaft nach einem Gesetz von 1290.

Was als Verfassung gesehen wird, sind wechselnden Interpretationen ausgesetzte gewohnheitsrechtliche Regeln, vermischt mit Einzelgesetzen und Gerichtsurteilen. Eine Unterordnung einfacher Gesetze unter Verfassungsgesetze und eine Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit durch einen speziellen Verfassungsgerichtshof gibt es nicht. Ich habe selbst lange geglaubt, dass diese alten feudalen Strukturen leere historische Formen sind: anscheinend nicht, wie man am Brexit sieht.

Vertreterin der Krone

Daher konnte Premierministerin Theresa May versuchen, die Kündigung nach Artikel 50 des EU-Vertrags ohne Parlament durchzuführen, weil sie sich als Vertreterin der Krone sah, in deren alleiniger Kompetenz dieser Akt läge. Freilich war ein Hauptargument der Brexit-Kampagne – neben der Fremdenfeindlichkeit – die Wiederherstellung der Souveränität des Parlaments, die durch EU-Recht angeblich so sehr beeinträchtigt sei. Aber nur weil Privatpersonen Klage erhoben (und zeitweise Polizeischutz benötigten, weil sie Todesdrohungen erhielten), konnte das Gericht feststellen, dass eine Regierung in Ausübung der Befugnisse der Krone allein nicht die Kompetenz hat, das Land ohne Mitwirkung des Parlaments aus der EU zu führen. Die Richter wurden dann in einem Boulevardblatt – ohne besondere Missbilligung der Regierung – als Volksfeinde beschimpft.

Die feudal-insulare Haltung erklärt auch, warum der ehemalige Justizminister und jetzige Umweltminister eifrig, aber glücklicherweise erfolglos die Abschaffung des Human Rights Act und eine Schwächung dessen internationaler Grundlage, der Europäische Menschenrechtskonvention, vorangetrieben hat, obwohl die Konvention von der EU unabhängig ist (Russland, die Ukraine und die Türkei sind übrigens auch Mitglieder dieser Konvention).

Die Konvention könnte von außen die Macht der britischen Regierung einschränken und einem versteckten Grundanliegen des Brexits Probleme machen: nämlich in Großbritannien bereits beheimatete EU-Bürger zum Wegziehen zu bewegen. So wurde vor einigen Monaten einem Ehepaar, beide EU-Bürger, eine unbefristete Aufenthaltsbewilligung in Großbritannien zuerkannt, seinen minderjährigen Kindern aber nicht, weil deren Namen nicht auf der Gas- oder Stromrechnung aufschienen und sie in einem Land ohne Meldegesetz den geforderten Aufenthalt von mindestens fünf Jahren anders nicht nachweisen konnten.

Nach Medienberichten wurde diese Entscheidung revidiert, aber das Signal ist klar: Europäer sind nicht willkommen, egal wie lange sie im Land sind, und ein umfangreicher Menschenrechtsschutz ist da wenig erwünscht.

Ohne Idealismus

Überhaupt ist die Haltung der britischen Regierung die einer Kolonialmacht. Was wirtschaftlich brauchbar erscheint, wird ausgenützt – Indien ist das klassische historische Beispiel. Sonst erfolgt der Rückzug, idealistische Kooperation gibt es nicht.

Ein EG-Beitritt wurde angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten Großbritanniens interessant und 1973 nach anfänglichem Widerstand Frankreichs auch möglich. Nun scheint die EU wirtschaftlich unattraktiver geworden zu sein, und man will mit Freihandelsabkommen im Commonwealth irgendwie das British Empire nachbilden.

Für die Uridee der EU – nie wieder Krieg zwischen Deutschland und Frankreich – fehlte Großbritannien ohnehin der Sinn. Aber die Briten sollen nun die EU verlassen und zugleich Zugang zum gemeinsamen Binnenmarkt haben. Dieser Widerspruch wird hochnäsig mit dem Argument verkauft, dass die EU schließlich mehr von Großbritannien profitiere als umgekehrt. Da Großbritannien einen Arbeitskräftemangel hatte, nahm es Inder, Ostasiaten, Südafrikaner, Europäer und andere auf, deren Ausbildung oft von anderen Ländern bezahlt wurde. Jetzt werden zunächst einmal die Europäer anscheinend nicht mehr gebraucht und sollen gehen.

Ein anderes Verfahren

Das neue, angeblich großzügige Angebot Großbritanniens in den Brexit-Verhandlungen zum Bleiberecht von EU-Bürgern zeigt das ebenfalls. Nach der Aussendung des britischen Innenministeriums (Punkte 6 und 10) sollen die bereits erteilten Aufenthaltsbewilligungen ungültig werden, und man muss nach einem anderen Verfahren neu einreichen – die EU zeigte sich von diesem Vorschlag allerdings wenig beeindruckt. Im Übrigen könnten die britischen Behörden willkürlich durch Verordnung ohne parlamentarische Mitwirkung nachträglich die Konditionen der Aufenthaltsbewilligungen ändern. Das ist mangels Kontrolle durch eine Verfassung grundsätzlich möglich. Außerdem könnte die Regierung die EU mit den EU-Bürgern in Großbritannien erpressen, indem sie später etwa Befristungen und Ausweisungen androht. Kein Wunder, dass sich die britische Regierung in den Verhandlungen so sehr gegen eine fortdauernde Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof wehrt.

Pragmatismus und eine flexible Staatsstruktur, ironischerweise gestützt durch die Einbettung in der EU, gestatteten Großbritannien eine moderne Demokratie nachzuahmen. Im Zuge des Brexits kommen die alten feudalen Strukturen und die undemokratischen Machtverhältnisse der englischen Class-Society wieder deutlich zum Vorschein. Da der EU diese Elemente eigentlich fremd sein sollten, wird ihr Verhandlungsspielraum bezüglich des Status der EU-Bürger und der Wirtschaftsbeziehungen nach dem Brexit eingeschränkt bleiben müssen.

Nicht ignorieren

Ein vorzeitiger Abbruch der Verhandlungen ist leicht möglich, und die EU sollte sich primär auf diese Situation vorbereiten, anstatt zu lange eine wahrscheinliche Unüberbrückbarkeit der Positionen zu ignorieren. Repatriierungsprogramme für EU-Bürger und stillschweigendes Aufenthaltsrecht für Briten in der EU wären hier vernünftiger.

Wenn die EU zu sehr auf die Wünsche kapriziöser britischer Politiker eingeht und EU-Ausländer im Stich lässt, könnten antieuropäische rechte Parteien bei Wahlen punkten und den EU-Staaten wesentlich mehr Schaden zufügen als ein Austritt Großbritanniens ohne Nachfolgevereinbarung. Österreich betrifft das nicht nur wegen der Wahlen im kommenden Herbst, sondern auch wegen seiner EU-Ratspräsidentschaft im Herbst 2018, in der Endphase der Brexit-Verhandlungen. (Andreas Rahmatian, 24.8.2017)