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Wer sich bis zum Marktstart oder danach gedulden kann, ist bei Videospielkäufen oft besser dran.

Foto: REUTERS/Shannon Stapleton

Wer Videospiele vorbestellt, erhält in vielen Fällen nicht das, was er oder sie sich erwartet hat. Davor warnt nun auch die deutsche Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in einem aktuellen Beitrag. So sehr Hersteller mit Angeboten locken würden und Konsumenten mit der Bequemlichkeit liebäugeln, Games vorab herunterzuladen, um sie pünktlich zum Marktstart spielen zu können, so empfehlenswert sei es immer noch, sich in Geduld zu üben und das tatsächliche Produkt abzuwarten.

"Oft ist es leider so, dass die später im Handel feilgebotenen Versionen bei der grafischen Gestaltung und den technischen Finessen hinter der Ankündigung der Spielemacher auf der Messe zurückbleiben und in der präsentierten Form nicht zu haben sind", heißt es von Seiten der Verbraucherzentrale. "Wer heiß auf die neuen Games ist und diese blind bestellt, sollte die Konditionen des Deals zuvor genau prüfen, um Enttäuschungen zu vermeiden. Vor allem, wenn die Vorbestellung mit Kosten verbunden ist. Im Zweifel sollten sich Gamer gedulden und die offizielle Veröffentlichung abwarten und sich ausgiebig im Netz bei Lets-Play-Streams, Online-Magazinen oder -Foren über den Standard der Spieleneuheiten informieren."

Augenwischerei

Die Konsumentenschützer warnen ebenso davor, sich von vermeintlichen Vorbesteller-Boni verleiten zu lassen. "Häufig handelt es sich hierbei um kosmetische Augenwischerei – etwa durch den Auftritt imposanter Avatare – und nicht um spielsteigernde Funktionen. Auch die angeblich limitierten "Day-One-Editionen" mutieren zu Ladenhütern und werden oft noch Wochen oder gar Monate nach Verkaufsstart im Laden oder Online-Shop angeboten", so die Verbraucherzentrale.

Wer dennoch ein Spiel vorbestellt, solle auf sein Rückgaberecht achten. So kann man die Vorbestellung oft bis zum Verkaufsstart beziehungsweise Versand rückgängig machen, weil ein verbindlicher Vertrag erst mit Veröffentlichung beziehungsweise Versand der Ware gültig ist. Dieser Rückzug empfehle sich vor allem dann, wenn zwischen der Ankündigung und der Fertigstellung viel Zeit vergangen ist: "Im Gegensatz zu Gamern, die ein Spiel im Laden ordern, können Online-Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt eines Spiels den Kaufvertrag widerrufen und die Ware zurückschicken. Sie bekommen anschließend den Kaufpreis und mögliche Versandkosten erstattet. Hierzu darf jedoch das Klebesiegel der Spieleverpackung nicht entfernt werden und erst recht kein Lizenzschlüssel verwendet worden sein. Auch der Erwerb der 'heißen Ware' über eine digitale Spieleplattform berechtigt zur Rückgabe innerhalb von 14 Tagen, falls Kunden nicht einem vorzeitigen Vertragsbeginn zugestimmt und außerdem ihre Kenntnis vom Widerrufsrechtverlust ausdrücklich bestätigt haben." (red, 28.8.2017)