Brüssel – Im Streit um die polnische Justizreform hat Warschau auf die Änderungsforderungen der EU-Kommission geantwortet. Die Kommission habe die Antwort der polnischen Regierung erhalten, teilte die Behörde am Montagnachmittag mit. Sie werde diese nun "sorgfältig prüfen". Angaben zum Inhalt machte Brüssel nicht.

Das Warschauer Außenministerium teilte auf seiner Website mit, dass die "Bedenken der EU-Kommission unbegründet" sind. Die Änderungen in Polens Justiz würden europäischen Standards entsprechen.

Frist

Die Kommission hatte der rechtsnationalen polnischen Regierung am 26. Juli eine Frist von einem Monat gesetzt. Brüssel verlangte damals, die beanstandeten Gesetze "entweder zurückziehen oder sie in Übereinstimmung mit der polnischen Verfassung und europäischen Standards" bringen. Da die polnische Regierung nichts in diese Richtung unternommen hat, droht ihr nun ein Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages. Dieser sieht vor, dass Staaten, die schwerwiegend und anhaltend gegen europäische Grundprinzipien verstoßen, das Stimmrecht bei Abstimmungen im EU-Ministerrat entzogen werden kann. Dazu wäre allerdings ein einstimmiger Beschluss der EU-Staaten nötig. Ungarn hat aber bereits sein Veto angekündigt.

Die EU-Kommission wollte am Montag nicht über den weiteren Verlauf des Verfahrens spekulieren. (APA, 28.8.2017)