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Vorsitzende Frauke Petry beim Parteitreffen der AfD in Köln im April.

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Berlin – Der sächsische Landtag hat die Immunität von AfD-Chefin Frauke Petry wegen Meineidvorwürfen aufgehoben. Die Widerspruchsfrist des Landtags sei um Mitternacht verstrichen, "es hat keiner widersprochen", sagte Parlamentssprecher Ivo Klatte am Dienstag.

Damit ist der Weg frei für eine Anklage Petrys wegen des Verdachts des Meineides oder des fahrlässigen Falscheids. Ein Termin für eine Anklageerhebung könne aber noch nicht genannt werden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden am Dienstag. Zunächst müsse der Eingang des Schreibens des Landtagspräsidenten abgewartet und dann das Vorgehen festgelegt werden.

Strafverfolger: Verdacht auf Meineid

Die Staatsanwaltschaft verdächtigt die AfD-Vorsitzende, im Wahlprüfungsausschuss des Landtags die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie stützt sich dabei unter anderem auf eine Anzeige des Linken-Abgeordneten André Schollbach.

Demnach haben sich Petry und der Landtagsabgeordnete Carsten Hütter im Wahlprüfungsausschuss des Landtags im November 2015 unter Eid in Widersprüche verwickelt. Dabei ging es um Darlehen, die die AfD von ihren Kandidaten für die Landtagswahl 2014 verlangte. Petry und Hütter hätten unter anderem unterschiedliche Angaben darüber gemacht, ab wann Petry von den Darlehen wusste.

Petry weist Vorwürfe zurück

Eine Anklage könnte Petrys politische Zukunft gefährden. AfD-Spitzenkandidat Alexander Gauland hat erklärt, falls ein Gericht die Anklage zulasse, müsse neu über die Folgen nachgedacht werden.

Petry selbst weist die Vorwürfe als unbegründet zurück. Sie gilt in der AfD-Spitze als isoliert, beim Parteitag in Köln war sie zuletzt mit dem Versuch gescheitert, die Partei auf eine klare Abgrenzung zum rechten Rand festzulegen. Zudem wurde sie nicht zur Spitzenkandidatin gewählt. (Reuters, APA, 29.8.2017)