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Prepaid-Tarife sind für Flüchtlinge oft die erste Wahl, da die Abrechnung auf Guthabenbasis erfolgt und es keine langen Laufzeiten gibt.

Foto: APA/EPA/SEBASTIAN KAHNERT

In Österreich ist es mit dem aktuellen Sicherheitspaket geplant, in Deutschland bereits seit 1. Juli vorgeschrieben: wer einen Mobilfunkvertrag mit Guthabenkarte nutzen will, muss sich ausweisen. Hintergrund ist, dass man Kriminellen damit einen anonymen Kommunikationskanal abschneiden will. In Deutschland gibt es damit allerdings Probleme. Diskonter Aldi Nord setzt mit seinem Mobilfunkangebot Talk ein Verfahren zur Identifizierung ein, das viele Flüchtlinge ausschließt.

Technische Probleme beim Identifizierungsverfahren

Bei der Verbraucherzentrale Niedersachen sind deswegen bereits mehrere Beschwerden eingegangen. "Flüchtlingshelfer haben sich bei uns gemeldet, da Geflüchtete die bei Aldi gekauften Sim-Karten nicht aktivieren konnten", sagt der für "Verbraucherschutz für Flüchtlinge" zuständige Projektkoordinator der Verbraucherzentrale Niedersachsen, Marvin Momberg.

Das Gesetz in Deutschland sieht vor, dass die Identifizierung neben Reisepass und Personalausweis auch mit Ersatzausweisdokumenten möglich ist. Das schließt Aufenthaltstitel, Ankunftsnachweise, Bescheinigungen über die Aufenthaltsgestattung oder die Aussetzung der Abschiebung ein. Diese Dokumente können beim Video- und Post-Ident-Verfahren von Aldi jedoch nicht gelesen werden, da die Schrift anscheinend zu klein ist, so die Verbraucherschützer.

Prepaid-Tarife sind für geflüchtete Personen oft die einzige Option, da es keine Vertragslaufzeit gibt und keine hohen Rechnungen zum Monatsende drohen. Telefoniert und gesurft werden kann nur, was an Guthaben vorhanden ist. Flüchtlinge, die bereits ein entsprechendes Prepaid-Paket bei Aldi gekauft haben, aber keinen Reisepass oder Personalausweis besitzen, können dieses nun nicht nutzen. Die Verbraucherschützer raten ihnen, das Paket zurückzugeben. Seitens Aldi heißt es, dass sich Kunden mit Problemen an den Kundendienst wenden könnten. Die Verbraucherschützer hoffen allerdings, dass das Unternehmen eine allgemeine Lösung findet.

Pläne in Österreich

In Österreich soll die Registrierung von Prepaid-Sim-Karten ab 1. Jänner 2018 für Neukunden Pflicht werden. Kritik gibt es auch hier dafür. Mobilfunker befürchten, dass sich entsprechende Tarife danach schlechter verkaufen werden und beispielsweise der Verkauf in Supermärkten wegfallen könnte. Auch Datenschützer sind skeptisch. In Ländern mit bestehender Registrierungspflicht hätte es keine Abnahme kriminelle Aktivitäten oder höhere Aufklärungsraten dadurch gegeben. (br, 29.8.2017)