Verbrennungsmotoren werden noch auf Jahrzehnte eine wichtige Rolle spielen, sagt Merkel.

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Berlin – Deutschlands Kanzlerin Angela Merkel hat für November einen zweiten Dieselgipfel mit der Autoindustrie zur Reduzierung von Schadstoffemissionen angekündigt. Schritt für Schritt solle erreicht werden, dass keine Fahrverbote in Städten notwendig seien und zugleich Umweltvorschriften eingehalten würden, sagte Merkel am Dienstag.

Software reicht nicht

Die bisher von der Autoindustrie zugesagten Software-Nachbesserungen bei Dieselautos und Prämien für den Kauf sauberer Wagen reichen für Merkel noch nicht aus. Als weiterer Baustein sollen daher individuelle Maßnahmen in einzelnen Gemeinden angegangen werden. Über eine entsprechende Unterstützung des Bundes wollte Merkel am Montag bei einem Treffen mit Städten und Ministerpräsidenten beraten.

Neue Antriebstechnologien sollten auch ein zentraler Punkt bei der Internationalen Automobil-Ausstellung werden, die sie am 14. September eröffnen werde, sagte Merkel. Allerdings dürften auch Verbrennungsmotoren nicht vernachlässigt werden, die noch auf Jahrzehnte eine wichtige Rolle spielen würden.

Die in Dieselabgasen enthaltenen Stickoxide schädigen die Lunge, erhöhen das Risiko etwa für Schlaganfälle und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tragen zur Entstehung von Feinstaub und bodennahem Ozon bei.

Pkw-Maut umsetzen

Die deutsche Kanzlerin Angela Merkel hat sich klar zur Einführung der umstrittenen Pkw-Maut bekannt. "Ich finde, wir sollten jetzt diese Maut auch umsetzen", sagte die CDU-Vorsitzende am Dienstag in der Bundespressekonferenz in Berlin. "Es ist schon so, dass die deutschen Autofahrer auf vielen Straßen Europas auch Maut bezahlen."

SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz will die auf Drängen der bayerischen CSU von der schwarz-roten Koalition beschlossene Gebühr bei einem Wahlsieg abschaffen. Auch Grüne und FDP als mögliche Koalitionspartner der CDU/CSU haben sich in ihren Wahlprogrammen gegen die Maut positioniert.

Österreich strebt gegen die umstrittene Maut eine Klage beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an. Voraussetzung für den Gang zum EuGH ist ein Vermittlungsverfahren in der EU-Kommission, das von Wien bereits beantragt wurde. (APA, dpa, 29.8.2017)