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Land der guten Pubs, Land der Steueroptimierer: Irland.

Foto: Reuters/Clodagh Kilcoyne

Wien – Monatelang sind Experten im irischen Statistikamt in Dublin einer einzigen Frage nachgegangen: Wie groß ist die Wirtschaftsleistung des Landes, wenn man Geschäfte und Transaktionen von ausländischen Multis herausrechnet, die Irland einzig dazu nutzen, um ihre Steuerlast zu optimieren? Im Juli stand das Ergebnis fest: Derart bereinigt ist Irlands Wirtschaftsleistung um 85 Milliarden Euro oder ein Drittel kleiner, als bisher angenommen.

Der Wert ergibt sich, wenn man im Ausland erzielte und in Irland nur verbuchte Gewinne rechnerisch nicht mehr berücksichtigt und auch den Wert von Copyrights und Lizenzen ausländischer Konzerne entsprechend korrigiert.

Die Zahl verschafft einen Eindruck davon, wie wichtig Irland als Basis für Unternehmen wie Google, Microsoft, Apple, Airbnb oder Facebook geworden ist. Die genannten US-Konzerne wickeln ihre Europa-, nicht selten auch ihre Nahost- und Asiengeschäfte über Irland ab. Das derzeitige Steuerrecht erlaubt es ihnen, ihre Erträge in Ländern wie Österreich einzig und allein in Irland zu versteuern, wobei auch Dublin oft nur eine Zwischenstation ist. In vielen Fällen landen die Gewinne am Ende auf den Bahamas oder in anderen Niedrigsteuerländern.

Neues Konzept macht die Runde

Diese Praxis erhitzt den Wahlkampf in Österreich. Zu Wochenbeginn wurde bekannt, dass auch ÖVP-Spitzenkandidat Sebastian Kurz die Idee unterstützt, digitale Betriebsstätten zu schaffen, um damit dem Problem Herr zu werden. Auch die SPÖ und die Liste Peter Pilz sind dafür, im FPÖ-Wirtschaftsprogramm ist vage die Rede davon, dass Gewinne ausländischer Unternehmen hier erfasst werden müssen.

Aber was ist eine digitale Betriebsstätte – warum gibt es sie nicht längst? Das Problem bei der Erfassung der IT-Firmen ist, dass im internationalen Steuerrecht an Betriebsstätten angeknüpft wird. Die Idee ist 100 Jahre alt: Gewinne sollen dort besteuert werden, wo Unternehmen Waren produzieren, wo die Wertschöpfung entsteht. Bei IT-Dienstleistern greift dieses Konzept nicht. Google kann seine Werbung für Nutzer in Österreich von Irland aus verkaufen. Der Konzern hat in Wien eine Niederlassung, über die aber nur ein kleiner Teil der Aktivitäten läuft. Microsoft verkauft einen großen Teil seiner Produkte (Word) ebenfalls online via Irland. Apple geht bei digitalen Dienstleistungen ähnlich vor – und verbucht verkaufte Handys ebenso via Irland.

Konzerne profitieren zudem von Sonderabsprachen auf der Grünen Insel: Apple etwa konnte so seine Steuerlast in der Vergangenheit auf bis zu 0,005 Prozent senken. Weil das auch wettbewerbsverzerrend ist, geht die EU-Kommission inzwischen gegen solche Absprachen vor.

Franchisenehmer im Visier

Mit einer digitalen Betriebsstätte würde man im Gesetz festschreiben, dass Aktivitäten von Unternehmen selbst dann in Österreich der Ertragsteuer unterlägen, wenn es keine physische Präsenz gibt. Bei SPÖ-nahen Steuerexperten gibt es sogar Erwägungen, Lizenzgebühren auf diese Weise zu erfassen. Franchiseunternehmen wie Starbucks und McDonald's zahlen hohe Lizenzgebühren ins Ausland, um Logos und Markennamen zu nutzen. Diese Zahlungen schmälern den Gewinn in Österreich.

Ob die Höhe angemessen ist, lässt sich für Steuerbehörden oft nur schwer nachvollziehen. Ab einer bestimmten Umsatzhöhe an bezahlten Lizenzgebühren könnte man auch für die Empfängergesellschaften eine Betriebsstätte in Österreich fingieren.

Allerdings gibt es ein Problem: Österreich hat mit gut 90 Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. In diesen Verträgen ist festgelegt, wo grenzüberschreitend tätige Unternehmen ihre Gewinne versteuern müssen. Auch mit Irland gibt es so einen Vertrag aus dem Jahr 1966, also vor dem Internetzeitalter. Um eine Steuerpflicht in Österreich zu begründen, braucht es demnach eine Werkstätte oder einen "Sitz der (Geschäfts-)Leitung".

Laut STANDARD-Informationen hat das Finanzministerium versucht, das Abkommen mit Dublin neu zu verhandeln – ist aber abgeblitzt. Offiziell bestätigt wird das nicht. Dass Irland wenig Interesse an einem Update hat, ist nicht verwunderlich, Apple und Co bringen dem Land Mehreinnahmen.

Damit bleiben für Wien zwei Alternativen: Österreich könnte per Gesetz die digitale Betriebsstätte einführen, zumindest in Bezug auf Irland. Damit würde man "das Völkerrecht brechen", sagt der Steuerexperte Claus Staringer, "die Verfassung würde es erlauben". Anders ausgedrückt: Der Vorgang wäre legal, aber nicht elegant.

Die Experten im Finanzministerium halten nichts von einem Alleingang: Als kleine, offene Volkswirtschaft würde die Reputation des Landes unter einem Vertragsbruch leiden. Google und andere Unternehmen hätten zudem Möglichkeiten, sich zu wehren.

Alleingang oder kein Alleingang

Einige Steuerexperten befürworten einen Alleingang Österreichs, sprechen von einem "Notwehrrecht". Großbritannien hat zudem ebenfalls ohne Absprache eine Steuer für IT-Unternehmen eingeführt.

In der ÖVP und SPÖ will man ein europäisches Vorgehen: Der Ruf nach der digitalen Betriebsstätte ist also als eine Forderung für Verhandlungen in Brüssel zu sehen. Doch im Steuerrecht sind auf EU-Ebene nur Änderungen möglich, wenn alle Länder zustimmen. Und es ist mehr als fraglich, ob Irland einer EU-weiten Einführung der digitalen Betriebsstätte zustimmt.

Auch innerhalb der Industriestaatenorganisation OECD wird das Thema diskutiert, doch auch hier gilt Einstimmigkeit. Die OECD konnte sich bisher nicht einmal darauf einigen, die Einführung von digitalen Betriebsstätten überhaupt nur zu empfehlen. (András Szigetvari, 30.8.2017)