Ab 1. September stehen bis 2025 insgesamt 750 Millionen Euro für den Ausbau der Ganztagsschule zur Verfügung.

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Wien – Mit dem neuen Schuljahr 2017/18 treten erste Maßnahmen der vor dem Sommer beschlossenen Bildungsreform in Kraft wie etwa die Befristung neuer Schulversuche oder die Ermöglichung eines freiwilligen zehnten Schuljahrs für Flüchtlinge. Außerdem fällt der Startschuss für die Neue Oberstufe – allerdings müssen die Schulen hier noch nicht mitmachen.

In Sachen Bildungsreform gibt es Änderungen etwa bei den Schulversuchen: Diese dürfen künftig nur mehr zeitlich befristet durchgeführt werden. Höchstdauer ist dabei die Zahl der vom Versuch betroffenen Schulstufen plus zwei Schuljahre. Anschließend muss entschieden werden, ob sie ins Regelschulwesen überführt werden oder eben nicht. Für derzeit laufende Schulversuche gibt es eine Übergangsfrist bis 2025.

Frühchen können später eingeschult werden

Ab dem kommenden Schuljahr können außerdem nicht mehr schulpflichtige außerordentliche Schüler freiwillig ein zehntes Schuljahr absolvieren. Diese Regelung ist vor allem für Flüchtlingskinder gedacht. Ein freiwilliges elftes bzw. zwölftes Schuljahr gibt es ab sofort auch für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Neu ist auch, dass als Frühchen geborene Kinder später eingeschult werden können: Eltern können sich aussuchen, ob für die Schulpflicht der tatsächliche Geburtstag des Kindes oder – bei früherer Geburt – der laut Mutter-Kind-Pass errechnete Geburtstermin herangezogen werden soll.

Erste Schritte gibt es bei den aus den Landesschulräten hervorgehenden neuen Bildungsdirektionen: Bis 30. Juni 2018 ist die Stelle des neuen Bildungsdirektors zu besetzen. In Kraft tritt die neue Behördenstruktur dann aber erst 2019. Ebenfalls erst mit dem nächsten Schuljahr wirksam werden die großen Brocken der Bildungsreform wie etwa die Änderungen bei den Gruppengrößen oder die Schulcluster.

Neue Oberstufe

Größere Änderungen bringt die Neue Oberstufe an AHS und BMHS. Ab der zehnten Schulstufe rückt dort das Semester als "Maßeinheit" in den Mittelpunkt. Anders als derzeit muss nicht das Schuljahr insgesamt positiv abgeschlossen werden, sondern jedes Semester. Umgekehrt bleiben positive Teilleistungen auch bei einem Gesamt-Fünfer erhalten, bis zu zwei negative Semestermodule können in die nächste Klasse mitgenommen werden. Diese müssen dann aber vor dem Maturaantritt nachgeholt werden.

Einschränkung: Die Bestimmungen zur Nost treten zwar in Kraft, Schulen können aber den Start um bis zu zwei Jahre verschieben. Davon haben vor allem AHS Gebrauch gemacht: Deshalb wird das Modell heuer nur an 26 von 345 Standorten angewandt. An den BMHS macht dagegen bereits die Hälfte der 365 Schulen mit.

In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe/Neue Mittelschule) wird ab 2017/18 an 169 Schulen die neue verbindliche Übung "Digitale Grundbildung" mit insgesamt zwei bis vier Wochenstunden in der Unterstufe eingeführt. Auf dem Stundenplan stehen dabei etwa Office-Anwendungen, Informations-, Daten- und Medienkompetenz, Sicherheit sowie Computational Thinking. Im Jahr darauf folgt dann die flächendeckende Implementierung.

Ausbau der Ganztagsschule

Weiter geht der Ausbau der Ganztagsschule: Mit Inkrafttreten des Bildungsinvestitionsgesetzes am 1. September stehen bis 2025 insgesamt 750 Millionen Euro dafür zur Verfügung – sowohl für verschränkte als auch getrennte Gruppen. Abschied nehmen heißt es dagegen von der Hauptschule: Mit dem heurigen Schuljahr durchlaufen die letzten 2.000 Schüler die noch nicht auf die neue Mittelschule umgestellte vierte Klassen der Hauptschule. Alle anderen Jahrgänge sind bereits umgestellt.

Schließlich stehen auch heuer wieder Bildungsvergleichsstudien auf dem Programm. Im April und Mai 2018 finden die Tests zur Pisa-Studie 2018 statt, am 15. Mai 2018 die Überprüfung der Bildungsstandards im Fach Mathematik in der vierten Klasse Volksschule. Am 5. Dezember 2017 werden außerdem die Ergebnisse der im Vorjahr durchgeführten internationalen Volksschullesestudie Pirls vorgestellt. (APA, 30.8.2017)