Wien – Richter Philipp Schnabel hat mit Valentina O. eine ungewöhnliche Angeklagte vor sich sitzen. Die 42-Jährige freut sich nämlich, mit einer Anklage wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs konfrontiert zu sein. "Ich bin froh, dass ich hier bin", verrät die Niederösterreicherin, die drei Jahre lang die Pension ihrer verstorbenen Großmutter weiterkassiert haben soll.

"Wie sind Sie auf die Idee gekommen?", will Schnabel wissen. "Sie ist in Serbien gestorben, ich habe meine Großeltern sechs Monate lang gepflegt", hört er. "Ich habe nicht vorgehabt, dass es so läuft. Irgendwann ist alles außer Kontrolle geraten – ich habe meinen Job verloren und meine Familie", entschuldigt sich O. schluchzend.

Fast 19.000 Euro Schaden

Von Februar 2014 bis zu ihrer Selbstanzeige im vergangenen März hob sie 18.885,66 Euro vom Konto ihrer Verwandten ab, für das sie eine Vollmacht hatte. "Sie haben aber schon gewusst, dass Sie den Tod hätten melden müssen?", fragt der Richter. O. wusste, tat es aber dennoch nicht. Die Pensionsversicherungsanstalt wusste auch nicht, dass die Großmutter im Ausland lebt, da sie noch immer in Wien gemeldet war. "Beziehern im Ausland werden normalerweise Lebendbestätigungen geschickt", erklärt eine PVA-Angestellte als Zeugin. "Die müssen dann notariell beglaubigt werden. Aber wir sind ja davon ausgegangen, dass die Dame in Österreich ist."

Die Angeklagte verweist unter Tränen nochmals auf ihre schwierige Situation. "Ich habe meinem Anwalt gesagt, dass ich damit nicht mehr leben kann. Mein Leben ist immer mehr den Bach runtergegangen", schildert sie. "2017 ist für sie das Jahr der Bereinigung", merkt Verteidiger Peter Skolek an. Seine Mandantin ist in Privatkonkurs, neben dem illegalen Pensionsbezug hat sie auch eine Scheinehe eingestanden, wofür sie zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist.

Verurteilung wegen Scheinehe

Daher bekommt sie nun eine Zusatzstrafe: zehn Monate bedingt kommen dazu. Allerdings nur wegen schweren Betruges, eine Gewerbsmäßigkeit kann Schnabel nämlich nicht erkennen – schließlich habe sie nur einmal den Tod der Großmutter nicht gemeldet. O. nimmt das Urteil dankend an, die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 30.8.2017)