Anfang 2017 trafen die Europäische Komission und führende Autovermieter eine Vereinbarung. Diese sieht unter anderem ein eindeutiges Verfahren für die Kontrolle von Schäden vor. Den Verbrauchern müssen Nachweise für etwaige Schäden vorgelegt werden, bevor die Zahlung fällig wird.

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Mit dem Beginn des Schuljahres neigt sich die Hauptreisezeit dem Ende zu. Dass man auch diesen Sommer im Urlaub vor Ärger nicht gefeit war, zeigen auch die derzeit geballten Beschwerden bei der Rechtsberatung von Autofahrerclubs. So plaudert etwa ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner aus dem Nähkästchen, dass es diesen Sommer besonders häufig zu Problemen beim Nutzen von Mietwagen kam. "Und das, obwohl die Europäische Kommission und die fünf führenden Autovermietungsfirmen Anfang des Jahres eine Vereinbarung getroffen haben, die eine kundenfreundlichere Vorgangsweise versprach", ergänzt Pronebner.

Behauptete Schäden

Die Beschwerden bei Mietwagen betreffen meistens versteckte Zusatzkosten, nachträglich behauptete Schäden am Fahrzeug oder nicht nachvollziehbare Abbuchungen. Autofahrerclubs wollen nun auf eine stärkere Überwachung der vereinbarten Richtlinien drängen.

Nachgeforderte Parkgebühren

Kroatien war heuer bei den Österreichern ein besonders beliebtes Urlaubsziel. In den letzten Monaten erreichten die Rechtsberatung vermehrt Anfragen, weil Urlauber noch Jahre nach ihrem letzten Kroatien-Urlaub ein Forderungsschreiben wegen angeblich nicht bezahlter Parkgebühren erhielten. Meist konnte die Geldforderung zumindest reduziert werden.

Flugverspätungen

Auch die Beschwerden wegen verspäteter Flüge häufen sich derzeit – nicht zuletzt aufgrund der Situation von Air Berlin. Noch immer kennen viele Urlauber ihre Passagierrechte nicht, meist braucht es Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen. Kommt ein Flug beispielsweise mehr als drei Stunden verspätet am Ziel an, haben Passagiere Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Strecke ab und beträgt zwischen 250 und 600 Euro.

Verlorenes Gepäck

Von verspätetem oder verlorenem Gepäck berichten auch in diesem Sommer viele Reisende. So musste etwa eine Familie mit Kleinkind drei Tage lang in Sizilien ohne ihre Koffer auskommen. Danach bekamen sie die Gepäckstücke völlig demoliert zurück. Auch in diesem Fall gibt es die Möglichkeit, eine Ersatzzahlung zu fordern.

Fehlende Kulanz

Manch ein Urlaub endet abrupt, weil ein Reiseteilnehmer erkrankt. Oft zeigen Hotels keinerlei Kulanz bei der Rückzahlung der verlorenen Tage. In welchen Fällen diese überhaupt möglich ist, müssen meist ebenfalls Reiserechtsberater klären, die einem dann zu einer eventuellen nachträglichen Rücküberweisung verhelfen.

Unwetterschäden

Der diesjährige Sommer brachte einige Unwetter mit sich. Durch Hagel oder Sturm am Fahrzeug verursachte Schäden sind normalerweise durch die Kaskoversicherung gedeckt. Hat man keine Kasko abgeschlossen, wird es schwierig – wie ein aktueller Fall bei den ÖAMTC-Juristen zeigt: Das Fahrzeugdach eines Mitglieds wurde im Urlaub durch einen umstürzenden Baum stark demoliert. Der Schaden kann nur ersetzt werden, wenn die Gemeinde bei der Baumpflege nachweislich säumig war. (red, 31.8.2017)