Wien – "Das waren ja meine Freunde", verrät Martin B. dem Schöffensenat unter Vorsitz von Petra Poschalko. Der 37-jährige Angeklagte meint damit N. und S., zwei Buben, die er schwer sexuell missbraucht haben soll. N. im Jahr 2014, als dieser elf Jahre alt gewesen ist, den 13-jährigen S. im Februar 2017. Vorwürfe, die B. entschieden abstreitet.

Die Geschichte ist einigermaßen trostlos. Der Unbescholtene ist mit seinen Geschwistern im Heim aufgewachsen, nachdem er als Kind selbst Zeuge geworden war, wie der leibliche Vater die anderen Kinder missbrauchte. Auch die beiden Buben kommen aus schwierigsten sozialen Verhältnissen, waren Kinder von Bekannten.

"Väterliches Element"

"S. betrachtet ihn als 'großen Freund‘", erzählt Staatsanwältin Ursula Kropiunig über den Angeklagten, dessen Verteidigerin Christine Wolf beschreibt es als "väterliches Element": Die Kinder durften immer wieder in B.s Einzimmerwohnung übernachten, die Regeln bezüglich Fernsehprogramm und Bettgehzeiten waren entspannter als in der gewohnten Umgebung.

B. vermutet, dass die Kinder etwas auf ihn projizieren: N. habe sich ihm einmal selbst angeboten, was er abgelehnt habe. Und auch S. habe ihm erzählt, dass ein 15-Jähriger in der Wohngemeinschaft nach dem Betrachten von Pornos Sex mit ihm gehabt habe. "Ich wollte darüber aber nicht reden. Ich bin selbst missbraucht worden, ich bin da paranoid", behauptet der Angeklagte. "Das verstehe ich nicht – gerade dann gehe ich doch sofort zur Polizei!", wundert sich die Anklägerin. "Ich weiß selbst nicht, warum ich es nicht gemacht habe", sagt der Angeklagte.

"Einmal ist keinmal"

Die Kinder beschreiben dagegen Analverkehr gegen Geschenke. Bei S. war es eine Speicherkarte. "Einmal ist keinmal", soll B. zu dem Buben gesagt haben. Die Betreuerin von S. schildert, dass sich das Kind seit Februar verändert habe und es nun selbst sexuelle Übergriffe begehe.

Das nicht rechtskräftige Urteil: Fünf Jahre unbedingt sowie die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, die Kinder bekommen 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. "Der Senat ist der vollen Überzeugung, dass Sie die Taten begangen haben. Dass Sie das selber nicht wahrhaben wollen, ist eine andere Geschichte." (Michael Möseneder, 31.8.2018)