Berlin – Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags sieht nach einem Zeitungsbericht keine Reparationsansprüche Polens gegen Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten, aus dem die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Freitag) zitiert.

Etwaige Ansprüche wegen deutscher Verbrechen im Zweiten Weltkrieg hätten spätestens mit dem Abschluss des Zwei-plus-vier-Vertrags 1990 ihre Gültigkeit verloren, "da Polen im Rahmen der Vertragsverhandlungen zumindest stillschweigend auf deren Geltendmachung verzichtet hat", heißt es in dem Gutachten.

Es habe seinerzeit Einigkeit darüber gegeben, dass der Kontrakt "bis heute jegliche Reparationsforderungen gegen Deutschland" unmöglich mache. Obendrein seien potenzielle Ansprüche verjährt.

Die polnische Regierungspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS) hatte zuletzt Prüfungen eingeleitet, ob sie von Berlin Zahlungen einfordern kann. Der Vize-Präsident des deutschen Bundestags Johannes Singhammer (CSU) sieht in diesem Versuch eine Gefahr für die Beziehungen der beiden Länder. Die Forderungen seien "das Gegenteil eines gemeinsamen Zukunftsprojekts zwischen Deutschland und Polen" und "geeignet, gefährliche Wirkungen zu entfalten", sagte Singhammer der "FAZ". (APA, 31.8.2017)