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Laut EU-Kommission können energieeffizientere Staubsauger-Modelle einen starken Effekt auf Umweltschutz haben

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Seit 1. September ist eine Verschärfung der EU-Verordnung zur "umweltgerechten Gestaltung von Staubsaugern" in Kraft. Bereits im September 2014 waren Richtwerte für Staubsauger eingeführt worden, nun wurden diese noch strenger. Ab sofort dürfen die Gräte maximal 900 Watt verbrauchen, 2014 galten noch 1.600 Watt. Der durch ihren Betrieb verursachte Lärm darf 80 Dezibel nicht übersteigen, außerdem muss der Schlauch "40.000 Schwenkungen unter Belastung" aushalten und die Motorlebensdauer mindestens 500 Stunden betragen.

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Briten grantig

Vor allem in Großbritannien wird gegen die Richtlinie kampagnisiert. Trotz des Brexit-Votums muss sich Großbritannien bis zum offiziellen EU-Austritt noch an derartige Richtlinien halten. Die EU gibt an, dass sich mit energieeffizienteren Staubsaugern Einsparungen in der Höhe "des gesamten privaten Stromverbrauchs in Belgien" erreichen ließen. Konsumentenschützer wiesen darauf hin, dass ein höherer Energieverbrauch nicht automatisch mit höherer Leistung einherginge.

Dyson prozessiert

Heftige Kritik gab es etwa von Staubsauger-Pionier James Dyson, der gerichtlich gegen die EU-Regelung vorgeht. Ein Sprecher gab gegenüber der BBC an, dass Dyson der Meinung sei, "technologische Innovation sei ein besserer Weg, um das Verhalten der Kunden zu ändern". Dyson gilt als Unterstützer des Brexit.

"Echter Effekt"

Die Umweltrichtlinien der EU – etwa im Bereich Energiesparlampen – kommen bei Wählern nicht immer gut an. EU-Kommissionspräsident Juncker hatte deshalb vergangenen Herbst eine Reduktion betroffener Produkte vorgeschlagen. Die Kommission will sich auf Produkte konzentrieren, bei denen ein "echter Effekt" spürbar sei. (red, 4.9.2017)