Der Bild-im-Bild-Support von Android 8 funktioniert nicht mit jeder App – das hat Google aber auch nie versprochen.

Screenshot: Andreas Proschofsky / STANDARD

Vor kurzem hat Google mit Android 8.0 eine neue Generation seines Betriebssystems veröffentlicht, und dabei neben massiven Umbauten an der Softwarebasis auch das eine oder andere neue Feature aufgenommen. Und eine dieser für die User wirklich sichtbaren Neuerungen sorgt nun bei manchen Nutzern für Verärgerung.

In Forendiskussionen machen sich Nutzer über den vermeintlich "lückenhaften" Bild-in-Bild-Support von Android 8 Luft. Bei Golem.de hat man dieses Thema aufgegriffen und spricht gar davon, dass Android 8 dadurch "unfertig" wirke.

Faktencheck

Die Realität ist freilich etwas komplexer. Zunächst ist festzuhalten, dass der Bild-in-Bild-Support nicht generell für alle Programme verfügbar ist, sondern von jeder App einzeln umgesetzt werden muss. Google stellt in Android 8 lediglich die Grundlage, die die einzelnen App-Entwickler dann nutzen können – oder eben auch nicht. Insofern ist es nicht weiter überraschend, dass – wie bei anderen neuen Betriebssystemfunktionen – der Bild-in-Bild-Support derzeit nur von einzelnen Apps unterstützt wird. Ganz generell gilt es zwischen dem eigentlichen Betriebssystem und den einzelnen Apps, die laufend über den Play Store aktualisiert werden, zu trennen.

Auch das konkret gewählte Beispiel – Google Maps – ist etwas unglücklich gewählt. Hier arbeitet Google zwar derzeit tatsächlich an Bild-in-Bild-Support, dieser ist aber schlicht noch in Entwicklung und wurde entsprechend auch noch gar nicht offiziell angekündigt. Die Erwartungshaltung mancher User entstand hier durch Medienberichte, die dieses Feature vorzeitig aufgespürt und öffentlich gemacht haben. Freigeschaltet ist das Ganze derzeit aber nur bei einem Teil der User – und auch nur in Beta-Versionen.

Einschränkungen

Freilich hat Google auch selbst so manches zur Verwirrung beigetragen. So funktioniert etwa der Bild-in-Bild-Support in Youtube – wie in unserem Test angemerkt – nur mit einem Bezahl-Account – und auch das nur in Ländern in denen Youtube Red verfügbar ist. Grund dafür dürfte sein, dass schon jetzt das Abspielen von Videos im Hintergrund Youtube-Red-Usern vorbehalten war, und man dies nun weiterführt – im Sinne einer konsistenten User-Experience ist dies aber natürlich eine begrenzt sinnvolle Entscheidung. (Andreas Proschofsky, 4.9.2017)