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Ungarische Beamte an der Grenze zu Serbien.

Foto: AP

Brüssel/Budapest/Luxemburg – Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Flüchtlingen zurückgewiesen. Die von der EU beschlossene verbindliche Aufnahmequote sei rechtens, teilte der EuGH am Mittwoch mit.

Ungarns Außenminister Péter Szijjártó bezeichnete das Urteil wenig später als inakzeptabel und nicht verbindlich. Ungarn werde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um dagegen anzukämpfen, sagte Szijjártó. Das Urteil sei weder ein rechtlicher noch ein fachlicher, sondern ein politischer Beschluss. Die "wahre Schlacht" gegen das EU-Quotensystem werde jetzt erst beginnen.

Wie Ungarn alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen will, ist unklar. Der EuGH ist die höchste juristische Instanz der EU. Eine Berufung gegen das Urteil ist demnach auf keinen Fall möglich.

Zeman: Lieber Zahlungsstopp als Flüchtlinge

Tschechiens Präsident Miloš Zeman sagte, er würde lieber auf EU-Geld verzichten, als Flüchtlinge in sein Land zu lassen. Tschechien hatte 2015 ebenso wie Ungarn gegen den EU-Beschluss zur Umverteilung gestimmt, allerdings nicht geklagt.

Die EU werde Tschechien unter Drohung der Einstellung von EU-Subventionen zur Aufnahme von "mehreren tausend muslimischen Migranten" zwingen wollen, sagte der für seine ausländerfeindlichen Aussagen bekannte Präsident. "Im schlechtesten Fall ist es immer besser, auf die europäischen Subventionen zu verzichten, als Migranten hier hereinzulassen."

Untergrabe Souveränität

Nach Ansicht Ungarns und der Slowakei untergräbt die Verpflichtung zur Flüchtlingsaufnahme ihre staatliche Souveränität und gefährdet in Zeiten von Anschlägen die Sicherheit der Bürger. Dementsprechend nahmen sie so gut wie keine Flüchtlinge auf.

"Der Mechanismus unterstützt Griechenland und Italien dabei, mit den Auswirkungen der Flüchtlingskrise umzugehen", begründete der EuGH sein Urteil. EuGH-Generalanwalt Yves Bot hatte sich bereits im Juli in einem Rechtsgutachten dafür ausgesprochen, die Klagen abzuweisen. Die Umsiedlungsregelung sei geeignet, das von ihr verfolgte Ziel zu erreichen. Die Richter folgten der Empfehlung nun offenbar.

Avramapoulos drängt auf Solidarität

Das EuGH-Urteil ist für EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos eine "gute Neuigkeit". Er wolle aber "nicht von Sieg sprechen". Avramopoulos drängte am Mittwoch auf die Solidarität aller bei der Umverteilung der Flüchtlinge und drohte bei Nichterfüllung mit Vertragsverletzungsverfahren gegenüber "Ungarn, Slowakei und Polen". Auf die weiterhin ablehnende Haltung Ungarns wollte er nicht näher eingehen.

Avramopoulos zeigte sich erfreut, dass bisher 28.000 Migranten aus Italien und Griechenland umverteilt werden konnten. Allerdings hatte die Quote ursprünglich die Umverteilung von rund 120.000 Flüchtlingen vorgesehen. Die "Anzahl der Personen, die eigentlich noch umgesiedelt werden müssen", ist laut Avramopoulos "eigentlich viel niedriger" als angenommen. Das ändere aber nichts daran, dass immer noch tausende Menschen dafür infrage kämen.

Auf genaue Zahlen angesprochen erklärte Avramopoulos, dass "derzeit 2.800 Flüchtlinge in Griechenland auf die Umsiedlung warten". Allerdings würden wahrscheinlich weitere 2.000 dafür infrage kommen. In Italien seien heuer 7.200 angekommen, aber nur 4.000 registriert worden.

Ungarn und Slowakei bei Einigung 2015 überstimmt

Die EU-Staaten hatten sich 2015 auf den Mechanismus geeinigt, bei dem jeder Mitgliedsstaat eine gewisse Anzahl an Migranten aufnehmen soll. Ungarn und die Slowakei waren dabei ebenso wie Tschechien und Rumänien überstimmt worden. Die Regelung sollte Griechenland und Italien nach dem Massenzustrom von Flüchtlingen über das Mittelmeer entlasten.

1.953 Flüchtlinge sollen nach Österreich

Das Umverteilungsprogramm verpflichtet Österreich, 1.953 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland aufzunehmen. Ende August hieß es, dass nun die ersten Flüchtlinge aus dem Relocation-Programm angekommen seien: 14 Personen aus Eritrea und Syrien waren in Schwechat gelandet, 35 wurden erwartet. (APA, 6.9.2017)