Stockholm – Der 106-jährigen Afghanin Bibihal Uzbeki droht die Abschiebung aus Schweden. Die im Zuge der Flüchtlingskrise 2015 ins Land gekommene Frau erhielt vor wenigen Tagen einen negativen Asylbescheid, berichtete der "Guardian". Seither habe sich ihr Gesundheitszustand rapide verschlechtert, sie befinde sich in einem Krankenhaus.

Uzbeki sorgte vor zwei Jahren als mutmaßlich ältester Flüchtling der Welt für Aufsehen. Im Oktober 2015 waren Journalisten in einem kroatischen Flüchtlingslager auf sie aufmerksam geworden. Sie berichtete von dem Wunsch, ihre Enkel in Schweden zu treffen. 20 Tage soll ihre Reise aus Kunduz über den Iran, die Türkei und den Balkan nach Europa gedauert haben. Die blinde Frau, die kaum noch gehen und sprechen kann, sei auf der Flucht die meiste Zeit von ihrem Sohn und ihrem Enkel getragen worden.

Nicht gefährlich genug

Die schwedischen Asylbehörden entschieden nun, dass sie trotz ihres hohen Alters nach Afghanistan zurückkehren müsse. Die Lage in dem Land sei nicht gefährlich genug, es gebe dort auch Krankenhäuser, in denen Uzbeki kostenlos behandelt werden könne. Die Frau soll einen Schlaganfall erlitten haben, als sie vom ablehnenden Bescheid erfahren habe.

Uzbekis Sohn befürchtet einem Bericht des Senders N-TV zufolge, dass seine Mutter die Reise nicht überleben werde. Sie sei schon jetzt "nicht mehr ansprechbar". Immerhin versicherten die schwedischen Behörden, dass die 106-Jährige nicht abgeschoben werde, solange das Verfahren noch laufe. Die Angehörigen hatten Beschwerde gegen den Bescheid eingelegt.

Der Fall veranschaulicht auch die Folgen der Gesetzesänderungen nach der Flüchtlingskrise des Jahres 2015. Ein Behördenvertreter sagte der Deutschen Welle, dass wegen der Verschärfung des Asylrechts weniger Spielraum für die Gewährung eines Aufenthaltsrechts wegen Krankheit bestehe. Die neuen Regelungen würden die Beamten daran hindern, sich menschlich zu verhalten, sagte Sanna Vestin vom Verband schwedischer Flüchtlingshilfsorganisationen. "Man könnte sagen, die Politiker haben der Migrationsbehörde verboten, in Fällen wie diesem Mitleid zu zeigen." (APA, 8.9.2017)