Wien – Obwohl Wien die meisten Einwohner hat, hat Niederösterreich bei Wahlen mehr politisches Gewicht. Der Grund: Politisch mitbestimmen dürfen am 15. Oktober nur Staatsbürger, womit ein Viertel der Wiener ausgeschlossen ist. In ganz Österreich leben 1,1 Millionen nicht wahlberechtigte Menschen. Der Politikwissenschafter Gerd Valchars sprach am Mittwoch von einer "defizitären Demokratie" und forderte Reformen.

"Wer vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, wird politisch nicht gehört", sagt Valchars. Er verweist darauf, dass der Anteil der nicht wahlberechtigten Wohnbevölkerung in Österreich seit 1999 von 8,6 auf 15,3 Prozent gestiegen ist – die Hälfte davon kommt aus EU-Ländern, der Rest aus Drittstaaten. EU-Bürger sind nur bei Gemeinderatswahlen stimmberechtigt, Drittstaatsangehörige gar nicht. Größte Einwohnergruppe ohne Staatsbürgerschaft sind die Deutschen (161.900) vor Serben (102.000), Türken (97.700) und Bosniern (83.300).

Für die Betroffenen hat der Ausschluss vom Wahlrecht aus Valchars Sicht durchaus negative Folgen, denn die Parteien hätten keinen Anreiz, um die Stimmen dieser Menschen zu kämpfen. Im Gegenteil, wie er bei einer Pressekonferenz der Medienservicestelle Neue Österreicher/-innen sagte: "Ich kann auf dem Rücken dieser Personen Politik machen, denn ich riskiere nichts."

Offensichtlichste Folge des Ausschlusses vom Stimmrecht ist, dass Niederösterreich zwar 200.000 Einwohner weniger hat als Wien, aber fast 130.000 Stimmbürger mehr. "Die Wahlberechtigten sind in Österreich überniederösterreichert und unterwienert", sagt Valchars. Aber auch andere Bevölkerungsgruppen seien unterrepräsentiert: So wäre der häufig als zu gering beklagte Anteil der jungen Wähler bei einem Ausländerwahlrecht höher. Auch Arbeiter und Personen mit niedrigem Einkommen hätten politisch mehr Gewicht.

Reform gefordert

Valchars plädiert daher für zwei Reformen: erstens für eine Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts – also kürzere Wartefristen, niedrigere Einkommenshürden und die Erleichterung von Doppelstaatsbürgerschaften. Zweitens für die Ausdehnung des Wahlrechts auf die ausländische Wohnbevölkerung. Weltweit gibt es dafür aber nur vier Beispiele: Chile, Uruguay, Malawi und Neuseeland. In der EU haben immerhin zwölf Länder das Wahlrecht für Drittstaatsangehörige auf kommunaler Ebene eingeführt – darunter neben den "üblichen Verdächtigen" in Skandinavien und den Benelux-Ländern auch Ungarn.

Gerechtfertigt wäre die Ausdehnung des Wahlrechts für Valchars auch deshalb, weil die Hälfte der ausländischen Wohnbevölkerung entweder in Österreich geboren oder seit über zehn Jahren im Land sei: "Die sind ja nicht erst seit kurzem hier oder zu Besuch." (APA, 13.9.2017)