Barbara Neubauer, seit 2008 amtierende Präsidentin des Bundesdenkmalamtes, stand im kleinen Untersuchungsausschuss Rede und Antwort. Das Bild entstand bei einer anderen Gelegenheit.

Foto: Robert Newald

Wien – An den Nachwehen der harschen Kritik des Rechnungshofs (RH) wird das Bundesdenkmalamt (BDA) wohl noch einige Zeit laborieren. Dass im Herbst vergangenen Jahres der Rohbericht zur Prüfung der Gebarung des BDA und des Bundeskanzleramts (BKA) als übergeordnete Dienststelle seinen Weg an die Öffentlichkeit fand, erwies sich aus der Sicht der Involvierten als zusätzlicher Störfaktor.

Noch während die Verantwortlichen die Stellungnahmen zu den Kritikpunkten erarbeiteten, ordnete Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) eine interne Revision an. Laut RH war eine solche seit zehn Jahren nicht erfolgt. Der im April für 2012 bis 2014 vorgelegte Bericht enthielt insgesamt 99 Empfehlungen, die den Kultursprechern der FPÖ und Grünen jedoch nicht weit genug gingen. Im Mai beantragten Walter Rosenkranz (FPÖ) und Wolfgang Zinggl (Grüne) deshalb eine Prüfung durch den Ständigen Unterausschuss des RH-Ausschusses. Noch vor dem Sommer wurden erste Auskunftspersonen befragt, am Mittwoch fand nun die zweite und letzte Sitzung statt.

FPÖ: Sorgloser Umgang mit Steuergeldern"

Vor Ort wurde Zinggl, der nun für die Liste Pilz kandidiert, jedoch von der Teilnahme ausgeschlossen. Laut Zinggl gehe dieser Formalakt auf das Konto von SPÖ und ÖVP. Dass damit kurzfristig nicht nur der Mitinitiator des "kleinen U-Ausschusses", sondern auch der in der Thematik Denkmalschutz bewandteste Abgeordnete kaltgestellt wurde, sei erwähnt.

Während Walter Rosenkranz besonders den "unglaublich sorglosen Umgang mit Steuergeldern" im Hinblick auf das aus dem Ruder gelaufene IT-Projekt monierte, geht es Zinggl um Bereiche aus dem Kernaufgabengebiet des BDA sowie um Korruptionsprävention. Potenzielle Interessenkollisionen waren auch Gegenstand der internen Revision. Anlass war ein anonymes Schreiben, das auf Drozdas Schreibtisch landete und auch dem STANDARD vorliegt.

Die darin erhobenen Vorwürfe reichten von möglicherweise nicht rechtskonformen personellen Bestellungsprozessen und nicht ordnungsmäßigen Vergabeentscheidungen bis hin zu unzulässigen Unvereinbarkeiten. Anschuldigungen, die sich laut BDA-Chefin Barbara Neubauer allesamt als haltlos erwiesen hätten.

Auftragsvergabe

Etwa im Falle des seit Dezember 2012 amtierenden Landeskonservators von Niederösterreich Hermann Fuchsberger: Dessen 2008 gegründete und in Salzburg angesiedelte Firma Monumentum, spezialisiert u. a. auf Planung, Bauleitung und Projektsteuerung in der Baudenkmalpflege, war über die Jahre mehrmals vom BDA beauftragt worden, etwa bei der Sanierung der Kollegienkirche (2003 bis 2013).

Ein halbes Jahr nach Dienstantritt zog sich Fuchsberger im Juli 2013 aus der Firma zurück und übertrug die Geschäftsführung seiner Lebensgefährtin. Auf Anfrage betont er, "als Landeskonservator von Niederösterreich habe ich die Monumentum GmbH weder beauftragt noch empfohlen". Dem Vernehmen nach läuft die Auftragsvergabe in diesem Fachgebiet über Eigentümer von Baudenkmälern, die dafür beim BDA um Förderungen ansuchen kann.

Zentrale Prüfstelle gefordert

"Das Denkmalamt muss künftig frei von jedwedem Verdacht der Günstlingswirtschaft agieren", betont Zinggl. Den stärksten Handlungsbedarf ortet er jedoch in der Nachvollziehbarkeit bei Unterschutzstellungen oder auch deren Aufhebung. Er fordert die Veröffentlichung solcher Bescheide. Denn die mangelnde Transparenz nährt Befürchtungen politischer oder wirtschaftlicher Einflussnahme und daraus resultierender behördlicher Willkür. Dem sollte weiters mit einer zentralen Stelle gegengesteuert werden, die Verfahren auf juristische Stichhaltigkeit prüfen. (Olga Kronsteiner, 14.9.2017)